Wohnungsmakler: Vermittlung reiner Luftschlösser

Text:
  • Eva Gattiker
Ausgabe:
24/00

Der Zürcher Wohnungsmarkt ist derzeit völlig ausgetrocknet. Die Spar Immobilien nutzt die verzweifelte Lage schamlos aus und lockt Wohnungssuchende mit leeren Versprechen.

Wer im Kanton Zürich eine Wohnung sucht, hat ein ernsthaftes Problem. Denn auf dem Markt herrscht gähnende Leere. Entsprechend viel Geld lässt sich mit verzweifelten Wohnungssuchenden verdienen.

Mit im Geschäft ist die Firma Spar Immobilien in Zürich. Mit tollen Wohnungsangeboten lockt sie zahlreiche Interessenten in ihr Büro und verlangt von ihnen eine «Aufnahmegebühr» von 50 Franken. Dafür, so verspricht die Firma vollmundig, erhalte der Kunde verschiedene Wohnungen zur Auswahl.

Auch Beobachter-Leserinnen und -Leser schrieben sich bei der Spar Immobilien ein – ein Wohnungsangebot aber haben sie nie erhalten. Wer die 50 Franken zurückverlangt, wird vertröstet, das müsse «der Chef entscheiden»; der sei jedoch «gerade nicht da».

Die Maklerfirma rechnet offensichtlich damit, dass die Kunden die Geduld verlieren und das Geld abschreiben. Niklaus Scherr, Geschäftsleiter des Mieterinnen- und Mieterverbandes Zürich, kennt das Problem: «Einige Vermittlungsfirmen gehen davon aus, dass die Kunden die " Einschreibegebühr" vergessen, vor allem, wenn sie eine Wohnung gefunden haben. Die Spar Immobilien handelt offensichtlich nach dem Motto " Kleinvieh macht auch Mist" .»

In der Tat: Nach eigenen Angaben haben sich bei der Spar rund 2500 Interessenten eingeschrieben. Wenn jeder davon 50 Franken zahlt, ergibt das satte 125000 Franken.

Einschreibegebühr ist Vorschuss

Dieses Geld gehört jedoch mitnichten der Firma, denn allein für das Suchen einer Wohnung darf nichts verlangt werden. Erst wenn der Kunde den Vertrag für eine Wohnung unterschrieben hat, darf der Makler seinen Teil einkassieren. Findet der Kunde auf anderem Weg eine Wohnung, kann er die Gebühr zurückverlangen. Rechtlich gilt die Einschreibegebühr nämlich als Vorschusszahlung.

Vermittelt die Spar also eine Wohnung, muss sie die 50 Franken an die Vermittlungsgebühr anrechnen. So will es das Gesetz im Kanton Zürich – die meisten anderen Kantone kennen noch keine diesbezügliche Regelung.

Die Spar Immobilien beteuert, nichts von diesem Gesetz gewusst zu haben, und verspricht Besserung. «Wir bringen alles sofort in Ordnung.» Auch dass man eine Bewilligung braucht, um im Kanton Zürich Wohnungen zu vermitteln, will die Firma nicht gewusst haben. Und dass der Immobilienableger der Detailhandelskette Spar genau gleich heisst, sei «Zufall». Die Spar Immobilien verwehrt sich jedoch dagegen, dass sie die 50 Franken einstreiche, ohne eine Gegenleistung zu erbringen.

Justizdirektion eingeschaltet

Durch die Beobachter-Recherchen ist inzwischen auch die Zürcher Justizdirektion auf die Firma aufmerksam geworden. Das Departement Notter hat ihr einen Brief geschickt und sie aufgefordert, ihren Betrieb einzustellen, bis dieser dem kantonalen Gesetz angepasst sei. Der Brief ist zwar bei der Spar eingetroffen, dennoch wird weitergemacht wie bisher. Die Firma ist sogar so dreist, sich gegenüber wütenden Kunden darauf zu berufen, der Beobachter wisse Bescheid und habe versichert, ihr Geschäftsgebahren sei in Ordnung. Was hiermit widerlegt sei.

© Beobachter Ausgabe 24 vom 24. Nov 2000 - Alle Rechte vorbehalten

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