Zigarettenschmuggel: Schweizer Bürokratie schont Drahtzieher
Die Schweiz ist Drehscheibe für die internationale Zigarettenmafia. Trotz Druck der Europäischen Union harzt es bei der Amts- und Rechtshilfe. Schmuggelkönige haben von der Schweizer Justiz wenig zu befürchten.
Es ist ein Milliardengeschäft. Jahr für Jahr schleusen Schweizer Drahtzieher im Auftrag des organisierten Verbrechens Hunderte von Tonnen Zigaretten am Fiskus der EU-Länder vorbei. Die offiziell als Transitgut deklarierte Ware wird meistens mit Geld aus dem Waffen- und Drogenhandel direkt bei den amerikanischen Herstellern eingekauft und dann oft in den Zollfreilagern in Buchs SG und Basel zwischengelagert. Völlig legal werden die Zigaretten von weltweit bekannten Speditionskonzernen wie Danzas in süd- oder osteuropäische Zollager weitertransportiert.
Dort können die Schmuggler die unverzollte Ware übernehmen - korrupte Beamte machen's möglich. Mit gefälschten Frachtpapieren und über raffinierte Transportrouten landen die Zigaretten schliesslich unversteuert auf den Schwarzmärkten der EU-Länder. Die Gewinnmarge der Mafia liegt bei mehreren hundert Prozent.
«Die Dimension der entsprechenden Tabaksteuerhinterziehung schätzen Experten auf jährlich mehrere Milliarden Ecu», sagt Siegfried Reinke, Vizedirektor der EU-Betrugsbekämpfungseinheit Uclaf. Auf Hochtouren laufen dementsprechend die Ermittlungen gegen die Schweizer Schmuggelkönige und vor allem deren Auftraggeber. Doch die haben bisher wenig zu befürchten, denn das Zusammenspiel der EU-Fahnder mit den hiesigen Behörden harzt massiv.
Die Differenzen beginnen bei der Amtshilfe. Nach mehreren Jahren intensiven Drucks aus Brüssel hat die Schweiz im Juni 1997 ein provisorisches Abkommen unterzeichnet, das den direkten Austausch von Informationen zwischen Zollfahndern ermöglicht. Seitdem hat die Schweiz aus der EU bereits über hundert Amtshilfegesuche erhalten. Bern verkauft die bisherige Durchführung des Abkommens als vollen Erfolg. «Vertreter der Uclaf waren kürzlich bei uns und lobten den Vollzug der Amtshilfe», sagt Fritz Schmucki, Abteilungschef der Eidgenössischen Zollverwaltung.
Doch Schmuckis Version ist drastisch geschönt. Obwohl das Klima zwischen der Uclaf und den Berner Zöllnern allgemein als gut bezeichnet wird, beantwortet man in Brüssel die Frage nach der Amtshilfe deutlich weniger freundlich. «Der Geltungsbereich des Protokolls bedarf einer breiteren Definition», so Uclaf-Vizedirektor Reinke: «Insbesondere müssen die Nachforschungen bei Zollvergehen - wie im Abkommen vorgesehen - viel weiter gehen als heute.» Der simple Austausch von Transportabgangsbestätigungen genüge nicht. «Das Abkommen muss auf Regierungsebene sinnvoller interpretiert werden», so Reinkes persönliche Meinung.
Die ersten Monate haben gezeigt, dass die Schweizer die Vereinbarung viel enger interpretieren als die EU-Fahnder. Entscheidende Informationen werden nicht geliefert. Reinke spricht Klartext: «Solang auf Schweizer Boden kein Delikt begangen wird, sind zum Beispiel Nachforschungen bei gewissen Spediteuren nach wie vor sehr schwierig, wenn nicht gar unmöglich.»
Zu diesen Spediteuren gehört beispielsweise der Danzas-Konzern. Insbesondere die Buchser Filiale organisiert jährlich unzählige Zigarettentransporte in ganz Europa. Immer wieder gehen EU-Fahnder davon aus, dass gewisse Danzas-Kunden das Schmuggelgeschäft im grossen Stil betreiben. Laut Informationen des Beobachters bekam die Buchser Filiale letzten Herbst aus diesem Grund Besuch aus Brüssel. Eine Uclaf-Mitarbeiterin wollte sich an Ort und Stelle informieren.
Bei dieser Sitzung dürfte auch ein umfangreicher Transport Richtung Afrika zur Sprache gekommen sein. Im Verlauf des letzten Jahres verliessen mehrere Dutzend Güterwagen mit Zigaretten den Buchser Bahnhof. Auf den Frachtpapieren der SBB war die Stadt Luanda in Angola als Endziel angegeben. Laut EU-Zollfahndern soll die Ware dort jedoch nie angekommen sein. Vielmehr seien die als Transitware deklarierten Zigaretten beim portugiesischen Empfänger ausgeladen und in den Schwarzmarkt geschleust worden.
Bei Danzas will man weder den Besuch der Uclaf noch das Angola-Geschäft kommentieren. In der schriftlichen Stellungnahme heisst es pauschal : «Spediteure - ähnlich wie Banken - sind ihren Auftraggebern treuhänderisch verpflichtet und nicht berechtigt, über einzelne Geschäftsbeziehungen Auskunft zu erteilen.» Und von illegalen Geschäften weiss man nichts: «Bis heute sind alle Danzas-Transaktionen an den Bestimmungszollämtern (auch in Osteuropa) den Behörden ordentlich gestellt und die Bürgschaften entlastet worden.»
Auch bei der von Spaniern geführten Transfesa AG in Genf, die die Güterwagen zur Verfügung stellte, gibt man sich unbeteiligt. «Mit Angola haben wir nichts zu tun, wir machen nur Transporte in Europa», sagt eine Sprecherin, «was mit den Zigaretten geschieht, ist nicht unsere Sache.»
Kein Wunder also, dass die Uclaf mit der heutigen Situation der Amtshilfe nicht zufrieden ist. Die entscheidenden Kundenkarteien der Spediteure sowie die entsprechenden Bankverbindungen führen die Schweizer Kollegen bis heute nicht im Angebot. Für Fritz Schmucki von der Eidgenössischen Zollverwaltung ist dieses bis anhin ungelöste Problem aber nur eine Frage der unterschiedlichen Rechtsauffassung: «Was für die Uclaf noch Amtshilfe ist, ist für uns eben bereits Rechtshilfe.» Zwangsmassnahmen wie beispielsweise Hausdurchsuchungen und Akteneinsicht bei Unternehmen seien nur über ein Rechtshilfegesuch möglich.
Doch auch in diesem Bereich können die Schmuggelkönige bis heute fast immer gelassen bleiben. Zwar erhält ein EU-Land theoretisch die nötigen Informationen, wenn es in einem Rechtshilfegesuch einen Steuerbetrug - zum Beispiel durch gefälschte Dokumente - beweisen kann. Aber in der Praxis lässt die Langsamkeit der Schweizer Behörden die EU-Fahndung regelmässig ins Leere laufen.
Den aktuellen Beweis liefert der Fall Rodolfo Horn. Der in Comano TI wohnhafte Italiener mit Schweizer Pass gilt in der Schmuggelbranche als einer der ganz Grossen. Beinahe in jedem EU-Land ist gegen ihn ein Haftbefehl hängig. Entsprechend häufig sind die Anfragen in der Schweiz.
Das jüngste Gesuch stammt aus Österreich. «Am 4. September 1997 hat das Landgericht Eisenstadt bei uns ein Rechtshilfegesuch betreffend Rodolfo Horn eingereicht», bestätigt Folco Galli, Sprecher des Bundesamts für Polizeiwesen (BAP), «der Vollzug wurde im Oktober an die Staatsanwaltschaft Tessin übergeben.»
Horn und zwei weitere Komplizen sind in diesem Strafverfahren angeklagt, vor zwei Jahren 35 LKW-Ladungen Zigaretten illegal nach Italien und Spanien verschoben zu haben. Laut den Ermittlungsergebnissen hatte Horn die Ware in den USA gekauft und sie mit einer rumänischen Fluggesellschaft von Oostende nach Bukarest geflogen. Dort wurden die Kartons in LKWs umgeladen und mit falschen Frachtpapieren versehen. Wahlweise als Glas-, Keramikwaren oder Salz- und Pfefferfässchen getarnt, gelangten die Zigaretten unversteuert auf den EU-Schwarzmarkt.
Die Chancen, dass die österreichischen Behörden in nützlicher Frist Beweise für die Zusammenarbeit mit internationalen Verbrecherorganisationen finden, stehen jedoch schlecht. Das Rechtshilfegesuch ist in der Amtsmühle hängengeblieben. «Wir haben uns kürzlich nach dem Stand des Verfahrens erkundigt, haben aber aus dem Tessin noch keine Antwort erhalten», muss selbst BAP-Sprecher Folco Galli zugegeben.
Wie andere Schweizer Drahtzieher hat Horn somit in der nächsten Zeit keine Hausdurchsuchung zu fürchten. Anfragen lassen ihn entsprechend kalt: «Ich habe mit diesen Transporten nichts zu tun. Ich habe noch nie einen Karton Zigaretten nach Bukarest geschickt.»
© Beobachter Ausgabe 9 vom 16. Apr 1998 - Alle Rechte vorbehalten









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