Zoo des Lebens: Schrille Töne im stillen Quartier
Gekreisch im Grünen und ein Richter im Gestrüpp – die sonderliche Geschichte von Lola, Chico und feinen Herrschaften. Ein Sittenbild von der Zürcher Goldküste.

Erwin Koch war Redaktor beim Schweizerischen Beobachter vom September 1982 bis Dezember 1983. Heute ist er Reporter beim deutschen Magazin «Der Spiegel». Der ursprüngliche Bericht «Der Papageienprozess» erschien im Beobachter Nr. 14/1983.
Lola und Chico sind nicht mehr. Im gesegneten Alter von fast 35 Jahren kippten sie aus dem Leben. Zuerst sie (kurz vor Weihnachten 2000). Dann er (18. Juni 2001). Es war nichts mehr zu machen, Aspergillose, Schimmelpilz.
Sie starben einsam, doch würdevoll. Als der Arzt die erlösenden Nadeln setzte, erinnerte wenig an den Glanz und die Gloria, die Lola und Chico einst umflossen hatten. In den Achtzigern waren sie der Stoff der Zeitungen und Heftchen gewesen, hatten das Schweizer Radio gar zu einem Lustspiel verleitet, «Jenseits der Rhododendren». Lola und Chico waren Stars.
Trotzdem. Nichts war besonders an ihnen: zwei gewöhnliche Exemplare des gemeinen Psittacus erithacus, Graupapageien. Besonders war die Welt, in der sie lebten und sangen: die Zürcher Goldküste, Gemeinde Erlenbach. Dort, umgeben von gipsernen Putten und schmiedeeisernem Schnörkel, wo die meisten Strassen alles verbieten und nur Zubringerdienste erlauben, in einem Quartier der selbstbewussten Klasse, bestellten im Oktober 1981 zwei Damen einen Rechtsanwalt. Und der tat, wofür er bezahlt wurde, schrieb einen Brief an Frl. Suzanne H., Herrin von Lola und Chico. Drohte dem Fräulein mit einem gerichtlichen Schritt, sollte es seine Graupapageien weiterhin ins Freie stellen. Wo diese Tiere doch ständig laut und durchdringend kreischen.
Fast wie eine Melodie
Frl. H., nicht bereit, sich dem Gebot der Nachbarinnen schnell zu unterziehen, holte sich Rat im Gemeindehaus. Dort empfahl ihr ein Netter, sich an die Ergänzungen des §38bis der kommunalen Polizeiverordnung zu halten, welche, u.a., vorschreibt, Rasenmäher, Kreis- und Kettensägen sind so zu unterhalten und bedienen, dass Lärm möglichst vermieden wird. Verbrennungsmotoren sind mit wirksamen Schalldämpfern zu versehen. Lärmende Feld- und Gartenarbeiten dürfen nur in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 19.00 Uhr ausgeführt werden.
Halte Frl. H. sich an diese Zeiten, sprach der gute Mensch vom Gemeindehaus, könne ihr Böses nicht widerfahren. Und also hielt sie sich daran, stellte Lola und Chico nur in ihren Garten, wenn auch gefräst, gesägt, gemäht werden durfte.
Die Nachbarinnen aber, unerbittlich, klagten beim Bezirksgericht Meilen. Am 24. März 1982 war Sühneverhandlung im Friedensrichteramt, Frl. H., jung und verspielt, trug einen Pullover, darauf das Abbild eines grossen rosa Papageienvogels. Die beiden Klägerinnen aber, reifere Semester, erkannten darin einen Beweis für die Unbelehrbarkeit, gar Boshaftigkeit der jungen Blonden. Und so endete die Unterhaltung in lautem Streit.
Frl. H. konnte nicht umhin, sich auch einen Anwalt zu nehmen. Der begegnete dem Angriff der Nachbarinnen und schrieb, Lola und Chico veranstalteten keineswegs ein ständiges, unangenehmes, lautes, nervenaufreibendes Gekreische, wie die Klägerinnen behaupteten, vielmehr seien deren Laute von unterschiedlicher Charakteristik. Vermeint man aus ihren Tönen zeitweise fast eine Melodie herauszuhören, so lassen sich dazwischen auch laute, klare Pfiffe wahrnehmen, die indessen nicht schrill, sondern voll sind. Im Übrigen werden diese Rufe von den auf der Lerchenbergstrasse zirkulierenden Motorfahrzeugen meistens übertönt.
Ausserdem, so schrieb der Anwalt von Frl. H., würde der Käfig nur bei schönem Wetter ins Freie gerollt, also während 25 bis 30 Tagen im Jahr. Und sollten die tierischen Laute bei den Klägerinnen, wie von denselben vorgebracht, eine Unlust zur Nahrungsaufnahme erwirken, so wäre eher der Arzt als der Richter anzurufen.
Solches liessen die beiden Nachbarinnen nicht gelten. Sie entschlossen sich, den Kreis der Gestörten zu weiten. Zogen also zu Freundinnen und Bekannten von nah und fern, klagten ihr Leid so eindrücklich und lange, bis diese sich solidarisch erklärten und ihrem Zorn über den Vogellärm schriftlichen Ausdruck verliehen. (War die eine oder der andere in der Wortwahl unschlüssig, halfen die Klägerinnen mit passenden Sätzchen aus.)
Amselmännchen übertönt
Liebe, sehr geschätzte Nachbarin. Wie halten Sie dies nur seit Jahren schon aus, so habe ich mich schon oft gefragt. Dieses lautstarke, pausenlos wiederholende Rufen und hohe Kreischen des Papageis, den lieblichen Klang der flötenden Amselmännchen weit übertönend. Sollten alle Ihre Einwendungen gegen das Gekreisch nichts gefruchtet haben, müsste ich die Vogelbesitzer schon als ausgekocht skrupellos bezeichnen. Ich wünsche Ihnen und allen Anliegern baldmöglichst eine ruhigere und entspanntere Atmosphäre.
Es waren endlich mehr als zwanzig Briefe und Depeschen, die die Klägerinnen ihrem Anwalt hinterbrachten, auf dass der damit den Richter entfessele.
Doch auch der Beistand von Frl. H. blieb nicht untätig, sandte dem Anwalt der beiden Damen einige Zeilen.
Sehr geehrter Herr Kollege. Das Verhalten einer Ihrer Mandantinnen, Frau B., nimmt derart groteske Formen an, dass es nicht mehr stillschweigend hingenommen werden kann. Wenn sich auf der öffentlichen Strasse Hunde ihrem Grundstück nähern, die ihr nicht passen, werden sie mittels einer Schreckschusspistole in die Flucht gejagt auch um zehn Uhr nachts. Sodann hat Ihre Mandantin Frl. H. verboten, mit den Hunden auf dem an ihrem Garten vorbeiführenden Trottoir zu spazieren. Kollegialiter möchte ich doch meinen, dass Drohungen und Unmutsäusserungen der geschilderten Art nicht gerade geeignet sind, eine durchschnittliche Lärmempfindlichkeit von Frau B. darzutun.
Allein, die Geduld der beiden Klägerinnen neigte sich ihrem Ende zu. Es war Sommer, das Wetter schön, die lauschigen Gärten luden zu Müssiggang wären da nicht die Papageien der jungen Blonden gewesen. Die offenbar keiner geregelten Arbeit nachging. Und doch ein Auto hatte.
Drei Mittellaute, grelle Pfiffe
Also riefen sie am 6. Juli 1982 das Bezirksgericht Meilen an, es sei Frl. H. im Sinne einer superprovisorischen Massnahme zu verbieten, bei offenen Fenstern und Türen sowie im Garten Papageien und andere lärmende Vögel zu halten. Denn es sei erwiesen, dass ihnen, den Klägerinnen, ein nicht leicht wiedergutzumachender Schaden erwachse, wenn sie wegen genannter Immission nur noch bei geschlossenen Fenstern in ihren Häusern leben könnten.
So blieb dem Meilener Richter, im rohen Kampf um Gerechtigkeit, nur der Gang ins Erlenbacher Gestrüpp. Am 14. Juli 1982, es war ein heisser Tag, und dem Juristen troff Schweiss über die hohe Stirn, sass er, begleitet von seinem ausserordentlichen Schreiber, im Garten der Beklagten H., nahm dortselbst einen unangemeldeten Augen- beziehungsweise Ohrenschein vor. Eine halbe Stunde lang hockten die Männer im Unterholz. 15 Uhr 05. Nichts geschah. Die Vögel schwiegen. Dann bellte irgendwo ein Hund, und Lola oder Chico wer von beiden die Tat beging, liess sich mit letzter Sicherheit nie feststellen entfuhren zwei bis drei mittellaute, grelle Pfiffe. Nach weiteren zehn Minuten abermals fünf bis sechs Laute. In Erwägung aller Eventualitäten zogen der Richter und sein Gehilfe in Betracht, des Graupapageiens mutmasslich höhere Grund, sich schon wieder zu äussern, sei wohl in einem Flugzeug zu erkennen, das eben den Himmel über Erlenbach kreuzte, und solcherweise rutschte die Vermutung ins Protokoll.
Summa summarum konnte sich das Gericht an jenem schwülen Sommernachmittag des Eindrucks nicht erwehren, es liege hier keine unzumutbare Lärmbelästigung vor. Und lehnte anderntags das Begehren um eine superprovisorische Verfügung ab. Lud die Parteien zur Hauptverhandlung. 1. September 1982.
Doch bis dahin komponierten die Klägerinnen ein Flugblatt, das die Ungattlichkeit von Frl. H. und deren Eltern behauptete, und verteilten ihre Post im Quartier. Der Richter und sein ausserordentlicher Sekretär bemühten sich ein zweites Mal um einen Ohrenschein und wanderten, unangemeldet, 75 Minuten lang auf der Lerchenbergstrasse hin und her.
Wetter: schön und warm. Zeit: 17.00 bis 18.15 Uhr. Auf der Lerchenbergstrasse herrscht relativ dichter Fahrzeugverkehr, ungefähr fünf Autos in der Minute. Während der ganzen Dauer des Augenscheins ist normaler Spatzenlärm zu hören. Bis um 17.30 Uhr sind die Papageien völlig ruhig. Ihr Käfig steht wiederum auf dem Gartensitzplatz der Beklagten. Anschliessend sind während einer Viertelstunde mittellaute Pfiffe in verschiedenen Tonhöhen zu hören. Ab und zu ist auch ein melodisches Pfeifen, bestehend aus einem höheren und einem tieferen Ton oder umgekehrt, zu hören. Daneben verursachen die Papageien auch ungefähr fünfmal ein deutlich vernehmbares Krächzen und Quietschen wie flötende Töne. Dann ist wieder Ruhe.
Der Tag der Abrechnung nahte, und Frl. H., in ihrer Bedrängnis, besuchte alle zwanzig Nachbarn, die, angestiftet von den Klägerinnen, in Briefen und Noten ihren Unmut über Lola und Chico niedergeschrieben hatten. Die Hälfte fühlte sich ertappt, begann zu stottern, bat um Verzeihung, manche widerriefen. Ich, A. G., bestätige hiermit gegenüber Frl. H., dass ich nach mehrmaligem Bitten, nach zwei bis drei Besuchen und ca. nach zwei telefonischen Anrufen von Frau B., also nach langem Drängen, mich gezwungen fühlte, ihr aufgesetztes Schreiben über die sog. Lärmbelästigung der Papageien von Frl. H. zu unterschreiben. Die Vögel stören mich nicht, leider höre ich nur ganz selten einmal einen Ton von ihnen. Ich möchte erklären, dass ich auch wegen der Kinder unterzeichnete, da meine Kinder mit denjenigen von Frau B. zusammen spielen, und es ist zu erwarten, dass, wenn ich nicht ihr zuliebe unterschrieben hätte, sie die Kinderfreundschaft abgebrochen hätte.
Nur Kreischen, nur Liebgesang
1. September 1982, Bezirksgericht Meilen, Beginn der Hauptverhandlung, B. und C. gegen Frl. H. Drei Richter sassen im Raum und hörten zu. Sahen sich ausserstande, ein schnelles Urteil zu fällen. Beschlossen, als vorsorgliche Massnahme bis zum Abschluss des Verfahrens, Frl. H. zu verbieten, ihr Federvieh in den Garten zu stellen, ausser von 10 bis 12 und 14 bis 16 Uhr. Zudem habe jede Partei dem Gericht binnen zehn Tagen zwölf Zeugen zu nennen, um so die Frage der Übermässigkeit auf breiter nachbarlicher Basis zu ergründen.
Sehr geehrter Herr Kollege. Meine Klientin, Frau B., teilt mir mit, dass Frl. H. ihre Vögel am 28. und 29. September mehr als eine Stunde über die zulässige Zeit (16.00) hinaus im Freien gelassen habe.
Sehr geehrter Herr Kollege. Vielleicht hat Ihre Klientin vergessen, am 26. September, dem Ende der Sommerzeit, die Uhr eine Stunde zurückzustellen.
Und so wurde es Winter, bis das Bezirksgericht Meilen sich anschickte, die 24 Zeugen, jeden zehn Minuten lang, einfühlsam zu befragen. Am Vormittag, von einer Znünipause unterbrochen, jenes Dutzend, das nur Kreischen hörte. Am Nachmittag jenes, das nichts oder Liebgesang vernahm. 12. Januar 1983.
und sangen bis an ihr Ende
Es fiel den Richtern nicht leicht, Spreu und Weizen zu trennen. Zeuge W., dessen Ehefrau der Klägerin B. in Freundschaft zugetan war, selber stolzer Besitzer eines exotischen Vogels, geriet in Bedrängnis, als er mit seinem Votum gegen Lola und Chico gleichzeitig versuchen musste, die Laute des eigenen Lieblings, eines Orangenhaubenkakadus, zu verharmlosen.
Ein anderer Herr, ganz in Weiss, Werbeberatung & Werbegrafik, machte dem Gericht glaubhaft, seine enorme Kreativität erleide durch das Gekreisch der Graupapageien des Frl. H. gehörigen Abbruch. Und dies, obwohl er das Glück habe, seine Schaffensfreude auf jener Hausseite bändigen zu dürfen, welche der Lärmquelle abgewandt sei.
Am Nachmittag um Viertel vor vier schloss der ausserordentliche Gerichtssekretär sein Protokoll. Gerechtigkeit will Zeit, und so wundert nicht, dass die Meilener Juristen weitere drei Monate brauchten, um zu ihrem Spruch zu kommen. Dieser erging am 14. April 1983. Und hielt die These von Frl. H., Herrin zweier Graupapageien, die Pfiffe von Lola und Chico tönten nicht schrill, sondern voll, für widerlegt. Ein Urteil, schrieben die drei Richter, dürfe sich weder auf die Wahrnehmung der Überempfindlichen noch auf jene der Vogelfreunde stützen. Mit Fug und Recht sei deshalb davon auszugehen, dass die Töne aus dem Garten an der Lerchenbergstrasse für einen normalen Menschen unzumutbar seien. Denn gerade dann und dort, wo starker Verkehrslärm herrsche, überwiege ein Anliegen in der Art der beiden Klägerinnen. Frl. H. sei also verboten, Lola und Chico bei offenen Türen und Fenstern zu halten. Sowie im Garten. Hausarrest.
Die Klägerinnen jubelten, die Beklagte weinte. Gelangte dann ans Obergericht des Kantons Zürich. Das anderthalb Jahre später, II. ZK. Nr. 123 Z/83, den Entscheid der Meilener umstiess und Frl. H. gestattete, ihr Geflügel wieder ins Freie zu karren, Montag bis Samstag von 10 bis 12 und von 14 bis 17.30 Uhr, sonntags und feiertags nie. Hinter einer fahrbaren Schallschutzwand von mindestens drei Meter Länge und zwei Meter Höhe.
Und so freuten sich Lola und Chico ihres Lebens noch viele weitere Jahre.
Sangen, krächzten, pfiffen, mal in höheren Tönen, mal in tieferen, mal umgekehrt.
Bis Lola im Dezember 2000 seltsam zu röcheln begann. Und eine Überführung ins Tierspital Zürich unaufschiebbar wurde. Dort mass man ihr, was messbar ist, Hämatokrit, Leukozyten, Harnsäure, Albumin. Veranstaltete eine Serumelektrophorese. Verordnete Baytril, Tolfedine, Echinacea Globuli. Steckte ihr Infusionen. Liess sie inhalieren und reinen Sauerstoff atmen. Es war nichts mehr zu machen, Aspergillose, Schimmelpilz.
Exitus eine Woche vor Weihnachten. Chico, ihr lebenslanger Mitinsasse und längst angesteckt, folgte ihr ein halbes Jahr später, auf den Tag genau.
Nichts an Lola und Chico war besonders gewesen, nur die Welt, in der sie trillerten: Zürcher Goldküste.
© Beobachter Ausgabe 2 vom 25. Jan 2002 - Alle Rechte vorbehalten









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