Und so nutzen Sie Beobachter Assistance im Falle eines Rechtsstreites:

1. Sie wenden sich telefonisch an das Beobachter-Beratungszentrum

Wählen Sie die Beratungshotline des Fachbereichs, in dem Ihr Rechtsproblem angesiedelt ist, und schildern Sie uns die Umstände des Rechtsstreits. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr. 

Telefonnummern der Fachgebiete:

Arbeit: 058 510 73 71
Arbeitslosenversicherung, Lehrverträge, privatrechtliche Arbeitsverhältnisse, Kinder- und Familienzulagen

Wohnen: 058 510 73 72
Miete, Stockwerkeigentum, Grundeigentum und Nachbarrecht

Konsum: 058 510 73 73
Konsumverträge, Reisen, Betreibung, Sachversicherungen, Weiterbildung und Werbung

Familien- und Erbrecht: 058 510 73 74
Ehe, Trennung, Scheidung, Erben, Kindesrecht und Konkubinat

Sozialversicherung: 058 510 73 75
Kranken- und Unfallversicherung, AHV, IV und EL, berufliche Vorsorge und Patientenrecht

Staat: 058 510 73 76
Behörden, Strassenverkehr, Strafrecht und Ausländerrecht

Finanzen und Steuern: 058 510 73 77
Geldanlagen, private Vorsorge, Steuern, Lebensversicherungen, Hypotheken, Bankenprobleme, Privatdarlehen

Sozialberatung: 058 510 73 78
Beistandschaft, Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, psychiatrische Klinik, Sozialhilfe, Schule, Erziehungsberatung und Lebenshilfe
 

2. Sie erhalten Beratung und Unterstützung durch die Fachleute des Beobachter-Beratungszentrums

Wir beraten und unterstützen Sie in Ihrem Rechtsstreit im Rahmen der Möglichkeiten unserer Grundberatung. Wenn sich dabei zeigt, dass in Ihrem Rechtsstreit eine anwaltliche Vertretung, eine Mediation oder eine Expertise notwendig ist, erteilen wir dazu eine Kostengutsprache im Umfang von 500 Franken.
 

3. Sie konsultieren einen Anwalt, Mediator oder Fachexperten

Mit unserer Kostengutsprache können Sie dann eine geeignete Fachperson frei wählen. Wir unterstützen Sie auch gerne bei Ihrer Wahl mit Empfehlungen für vertrauenswürdige Fachleute aus unserem Anwaltsnetz.

Wenn unsere erste Kostengutsprache zur Lösung des Rechtsstreits nicht ausreicht, kümmert sich Ihr Anwalt, Mediator oder Fachexperte um die weitere Kostenübernahme bis zum Betrag von maximal 5000 Franken. Über ein solches erweitertes Kostengutsprachegesuch entscheidet dann unsere Partnerin, die Coop Rechtsschutz.
 

Wichtig

  • Bitte wenden Sie sich immer zuerst an das Beobachter-Beratungszentrum und konsultieren Sie nicht direkt eine externe Fachperson.
  • Lesen Sie bitte die Allgemeinen Versicherungsbedingungen von Beobachter Assistance als PDF .
  • Schliessen Sie eine erweiterte Mitgliedschaft mit Beobachter Assistance ab.