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Fahrende

Höchste Zeit für klare Worte

Text:
  • Beat Grossrieder
Ausgabe:
11/98

Während Jahrzehnten versuchte das Hilfswerk «Kinder der Landstrasse», die Fahrenden unter Zwang sesshaft zu machen. Der Beobachter deckte den Skandal auf - und erhält jetzt von Historikern endgültig recht. In einer Studie fordern sie von den Beteiligten endlich «aufrichtige Gesten der Entschuldigung».

«Das ‹Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse›hat mit seiner Tätigkeit eine ganze Bevölkerungsgruppediskriminiert, diskreditiert und kriminalisiert. Sie hat enormes Leid über viele Familien gebracht und das Leben von Hunderten von Personen weitgehend zerstört.» Mit diesen klaren Worten kommentiert die Beratungsstelle für Landesgeschichte (BLG) das Wirken von Pro Juventute, Behörden und Privaten. Diese versuchten zwischen 1926 und 1973, die Schweizer Jenischen sesshaft zu machen.


Die Kinder der Fahrenden wurden unter Vormundschaft gestellt, den Eltern entrissen und in Pflegefamilien und Heime gesteckt. Der Beobachter deckte den Skandal 1972 auf, worauf sich das Hilfswerk 1973 auflösen musste.


Jetzt ist zumindest teilweise erfüllt worden, was Betroffene und der Beobachter seit Jahren fordern: die historische Aufarbeitung der Ereignisse. Im Juni werden die Historiker Walter Leimgruber, Thomas Meier und Roger Sablonier die Resultate einer Untersuchung präsentieren, die das Bundesamt für Kultur 1996 in Auftraggegeben hatte.


Es handelt sich dabei jedoch erst um eine Vorstudie. Zu einer umfassenden Analyse hat sich der Bund noch nicht durchringen können, obwohl Bundesrat Flavio Cotti dem Beobachter schon 1990 versichert hatte, eine solche sei von der Regierung erwünscht. Doch als es ums Geld ging, bewilligte Bern nur gerade 62'000 Franken. Herausgekommen ist laut BLG «eine grobe Übersicht» und ein «Massnahmenkatalog für das weitere Vorgehen».


Die Akten des Hilfswerks lagern seit 1988 im Bundesarchiv und haben einen Umfang von 36,2 Laufmetern. Das Hilfswerk hat in mindestens 619 Fällen interveniert. Die Zahl der Betroffenen liegt jedoch höher, da viele Fälle mehrköpfige Familien betrafen.

 

Fazit der Studie: «Wir wissen nach wie vor nicht genau, wieviele Kinder tatsächlich vom ‹Hilfswerk› betreut worden sind.» Um zu den Mündeln zu kommen, waren dem Hilfswerkleiter Alfred Siegfried (1890 bis 1972) alle Mittel recht. Drohungen und dubiose psychiatrische Gutachten verhalfen in vielen Fällen zur Bevormundung. Oft wurden Eltern dazu gedrängt, jedes Recht auf ihre Kinder abzutreten.

 

Viele sexuelle Ubergriffe
Einmal fremdplaziert, verhinderte das Hilfswerk jeden Kontakt zur Familie. Briefe wurden abgefangen, Besuche vereitelt, die «Zöglinge» umplaziert, ohne die Eltern zu benachrichtigen. Kommentar der Historiker: «Trotz des grossen rechtlichen Spielraums waren einzelne Massnahmen des Hilfswerks eindeutig illegal, etwa die Wegnahme der Kinder ohne jede rechtliche Verfügung.» Die Studie bewertet das Vorgefallene denn auch als «Verfolgung»: Die Hartnäckigkeit, mit der Siegfried und seine Leute ans Werk gegangen sind, gehe «weit über das von einem Fürsorger zu erwartende Mass hinaus».


«Mit der systematischen Erfassung stigmatisierte das Hilfswerkdie Gesamtheit der Fahrenden als Kriminelle, Arbeitsscheue, Verwahrloste und zum grössten Teil erblich Belastete», urteilt die BLG, «was eindeutig als Diskriminierung zu bezeichnen ist.» Pro Juventute und andere Beteiligten wie etwa die christliche Vereinigung «Seraphisches Liebeswerk» hätten das«Übel der Vaganität» endgültig auslöschen wollen.


Schwer wiegen auch die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs. Viele Betroffene klagen, sie seien als Kinder und Jugendliche vergewaltigt worden. Zeugnisse darüber tauchten in den Akten zwar nicht auf, doch sind die Verdachtsmomente gravierend und betreffen selbst den Hilfswerkleiter: «Dass bei Siegfrieds Tätigkeit auch eine pädophile Komponente im Spiel war, lässt sich aus manchen Anspielungen, insbesondere über die ‹sexuelle Triebhaftigkeit›, die er bereits bei kleinen Mädchen festzustellen glaubte, vermuten. Dies ist aber aufgrund der Akten nicht zu belegen und wäre genauer zu untersuchen», folgert der Bericht.


Fest steht: Siegfried besuchte seine Mündel nicht nur an ihren Pflegeplätzen, sondern nahm sie oft auch bei sich zu Hause auf - für Wochenenden oder Ferien. Er genoss die Macht, Vormund von bis zu 200 «Vagantenkindern» zu sein, und wehrte sich gegen jede Kinderabgabe. Nicht selten nötigte er Mündel dazu, sich nach Erreichen der Volljährigkeit «freiwillig» unter seine Fittiche zu stellen.

 

Faschistische Rassenhygiene
In anderen Fällen sind sexuelle Übergriffe eindeutig erwiesen. «Gravierende psychische Folgen hatten die in Aussagen von Betroffenen mehrfach festgehaltenen sexuellen Verfehlungen von Pro-Juventute-Mitarbeitern, Pflegevätern und Heimangestellten», schreibt die BLG und verlangt: «Das Verhalten dieser Personen muss juristisch einwandfrei geklärt werden. Es stellt sich der Verdacht auf strafbare Handlungen.» Den Vorwürfen müsse man sehr genau nachgehen, fordern die Historiker, «selbst wenn allfällige Delikte längst verjährt sind».


Eine unschöne Rolle spielte auch die Psychiatrie. Sie taxierte die Fahrenden im Vorfeld der nationalsozialistischen Rassenhygienegenerell als minderwertig und «debil». Und sie stellte fragwürdige Einzelgutachten aus, die das Leben der Betroffenen ruinierten.


Mitschuldig ist ausserdem der Bund - angefangen beim Bundesrat, der 1926 die Gründung des Werks vorangetrieben hatte. Viele Jahre nahm ein Bundesrat das Amt des Stiftungsratspräsidenten ein, oft sass ein weiterer im Stiftungsrat. «Damit signalisierte der Bund seine enge Verbundenheit mit der Pro Juventute», heisst es in der Studie, «was immer die Stiftung auch tat - es schien vom Bund abgesegnet.» Zudem bewilligten die eidgenössischen Räte Jahr für Jahr Subventionen. Um Gegenleistungen musste sich die Pro Juventute nicht bemühen; nie wurden die Aktivitäten einer Kontrolle unterzogen.


Dasselbe gilt für Kantone und Gemeinden: Auch sie vernachlässigten die Aufsichtspflicht sträflich. Allein in den Gemeinden konnte die Pro Juventute auf über 2000 ehrenamtliche Sekretärinnen und Sekretäre zurückgreifen, zum grossen Teil auf Pfarrer und Lehrer.

 

Die Behörden schauten weg
Daraus ergab sich «ein dichtes Informationsnetz», das die «aktive Politik in der ‹Akquisition› von Mündeln» begünstigte, heisst es in der Studie. Die Behörden schauten weg: «In der fehlenden Kontrolle liegt das hauptsächliche Versagen und die grösste Mitschuld der Behörden.»


Das abschliessende Urteil fällt vor allem für die Pro Juventute vernichtend aus: Vielen Heranwachsenden sei «grosses Unrecht angetan, wenn nicht allergrösster Schaden zugefügt worden». Ein Grossteil der Opfer habe die Folgen nie überwunden und leide noch immer an den Schäden der zerstörten Kindheit. «Ehrliche Worte und aufrichtige Gesten der Entschuldigung werden insbesondere von der Stiftung Pro Juventute erwartet.»


So deutlich diese Bewertung auch ausfällt, die historische Studie hat einen Schwachpunkt: Es konnten einzig die Hilfswerkakten ausgewertet werden; die Archive der Kliniken, Heime, Anstalten, Polizeiämter wie auch die Fürsorgeakten in den Gemeinden musste man ausser acht lassen. Die Historiker regen deshalb eine weitere Untersuchung an, um auch solche Dokumente einbeziehen zu können. Denn: «Es ist inakzeptabel, das Geschehene einfach auf sich beruhen zu lassen.»

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© Beobachter Ausgabe 11 vom 04. Mai 1998 - Alle Rechte vorbehalten

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