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Verdingkinder

«Fürsorgliches System»

Text:
  • Christoph Schilling
Ausgabe:
26/04

Das Parlament war dagegen, dass Zwangssterilisierte und -kastrierte eine Entschädigung erhalten.

In der zu Ende gegangenen Session hat der Nationalrat, wie bereits vorher der Ständerat, Entschädigungen für Zwangssterilisierte und -kastrierte abgelehnt. Bis in die achtziger Jahre des 20. Jahrhunderts wurden in der Schweiz zahlreiche Frauen und Männer gegen ihren Willen sterilisiert. Das Parlament fragte sich nun: Soll man überlebenden Opfern eine pauschale Entschädigung von 5000 Franken auszahlen? Die Antwort fiel kalt und klar aus: nein.

Der Aargauer Nationalrat Hans Ulrich Mathys (SVP) befürchtete bereits anlässlich der ersten Debattenrunde im März: «Es würde ein problematischer Präzedenzfall geschaffen.» Und er meinte damit ehemalige Verdingkinder, die vielleicht auch Lust auf eine Entschädigung bekommen könnten. Bundesrat Blocher argumentierte letzte Woche in diesem Sinn. Begründung: Der Gesetzgeber sollte sich «nicht zum Richter über frühere Zeiten erheben». Als Beispiel nannte er auch die Verdingkinder. Er sprach von einem «System, welches früher nicht nur als rechtens, sondern manchmal gerade als besonders sozial und fürsorglich empfunden wurde».

Fürsorglich? Betroffene und Geschichtsbewusste staunen gleichermassen über Blochers Behauptung. Schon im 19. Jahrhundert bezeichnete der «Nebelspalter» dieses «System» als öffentlichen Sklavenmarkt.

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© Beobachter Ausgabe 26 vom 23. Dez 2004 - Alle Rechte vorbehalten

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