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Vormundschaftsopfer

Ringen um Rehabilitation

Text:
  • Dominique Strebel
Bild:
  • Renate Wernli
Ausgabe:
8/09

Wer früher ohne Urteil zur Erziehung ins Gefängnis gesteckt wurde, verdient eine Wiedergutmachung. Dies fordern Betroffene schon länger – doch keine Behörde erklärt sich für zuständig.

Einst in Hindelbank: Ursula Biondi, Rita Schreier, Regina Schluep (von links)

Ursula Biondi, 59, Rita Schreier, 63, und Regina Schluep, 52 (Name geändert), wollen nur eines: die Rehabilitation von offizieller Seite. Die drei Frauen wurden als Jugendliche zur Erziehung in die Strafanstalt Hindelbank eingewiesen – ohne Gerichtsurteile, einzig gestützt auf Vormundschaftsentscheide (siehe Artikel zum Thema). Hunderten von Frauen erging es so, bis dieses Vorgehen 1981 verboten wurde. Sie alle haben nicht nur einen unangemessenen Freiheitsentzug zu verkraften, sondern sind ein Leben lang mit dem Stigma «Hindelbank» belastet – denn viele setzen Gefängnis gleich mit «Schwerverbrecher».

Der Beobachter hat das Unrecht öffentlich gemacht und damit viel ausgelöst. Das Schweizer Fernsehen etwa griff Ursula Biondis Geschichte mehrfach auf – zuletzt in der Dokumentarsendung «Reporter».

Die drei Frauen haben von der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) «moralische Wiedergutmachung» verlangt. Sie habe «viel Verständnis» für das Anliegen, schreibt Kathrin Hilber, St. Galler Regierungsrätin und Präsidentin der SODK, verfüge aber über «keine rechtlichen Zuständigkeiten oder Kompetenzen, vergangenes Recht zu Unrecht zu erklären». Gleich klingt es bei kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren und Vormundschaftsbehörden.

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Widmer-Schlumpf könnte helfen

Wieso nimmt sich niemand der Sache dieser Frauen an? Wieso werden sie nicht offiziell rehabilitiert? Etwa so, wie es der Bundesrat letzten Dezember mit den Spanienkämpfern gemacht hat, jenen Schweizern, die im Bürgerkrieg auf der Seite der republikanischen Regierung kämpften. Und 2004 mit den Flüchtlingshelfern des Zweiten Weltkriegs. Eine Rehabilitation ist offensichtlich möglich – die Behörden müssen es nur wollen. Die Hoffnung von Biondi, Schreier und Schluep ruht jetzt auf Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf. Ihr Amt prüft informell, wer was für die Frauen machen kann.

Sonst bleibt nur der Trost, dass die Geschichte bald erforscht werden könnte. Die SODK schreibt, sie würde die «Aufarbeitung im Rahmen einer Nationalfondsstudie begrüssen». SP-Nationalrätin Jacqueline Fehr wird Ende April eine Interpellation einreichen.

© Beobachter Ausgabe 8 vom 17. Apr 2009 - Alle Rechte vorbehalten

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