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Pflegefinanzierung

Kantone lassen Betagte hängen

Text:
  • Matieu Klee
Bild:
  • Frank Schinski/Ostkreuz
Ausgabe:
3/11

Pflegeheimbewohner sollen weniger zahlen – das will die neue Pflegefinanzierung, die seit Anfang Jahr gilt. Doch bereits stellen sich die Kantone quer.

Pflegefinanzierung: Kantone lassen Betagte hängen

Trotz neuer Regelung: Der Aufenthalt im Pflegeheim kostet Patienten noch immer Unsummen.

Jahrelang bedienten sich Pflegeheime systematisch bei ihren Patienten und deren Angehörigen. Die Methode war so simpel wie effektiv: Statt dass die effektiven Kosten für die Pflege in Rechnung gestellt wurden, mussten Betagte überrissene Taxen für die Betreuung oder für Pensionsleistungen bezahlen. Die Heime wurden vom Bund regelrecht dazu gezwungen, denn dieser hatte die Entschädigungstarife für die Pflege viel zu tief angesetzt. So spiel­ten Heime, Krankenkassen und öffentliche Hand auf dem Buckel der Betagten ein Schwarzpeterspiel, schoben sich gegenseitig Verantwortung zu. Am Ende blieben die Kosten an den Betroffenen hängen.

Das Parlament wollte diesem Treiben ein Ende setzen und die Patienten von Alters- und Pflegeheimen finanziell entlasten (siehe Artikel zum Thema «Altenpflege: Angehörige am Anschlag»). Daher beschränk­te es den Selbstbehalt der Bewohnerinnen und Bewohner an ihre Pflegekosten auf maximal Fr. 21.60 pro Tag oder 7884 Franken pro Jahr. Mehr als die Hälfte der Pflegeaufwendungen von insgesamt über drei Milliarden Franken zahlen die Krankenkassen. Was an ungedeckten Kosten übrig bleibt, sollten Kantone und Gemeinden übernehmen. Nach eigener Einschätzung resultieren für sie daraus Mehrkosten von rund 350 Millionen Franken.

Warnungen des Preisüberwachers ignoriert

Die neue Pflegefinanzierung gilt seit Anfang 2011. Doch Auszüge aus einer ersten Erhebung des Heimverbands Curaviva, die dem Beobachter exklusiv vorliegt, zeigt: Mehrere Kantone unterlaufen die Regelung bereits wieder. Nur ganz wenige planen, die effektiven Kosten einfach zu übernehmen (siehe nachfolgende Grafik; grün eingefärbt). Die meisten beschränken die anrechenbaren Pflegekosten. Das heisst: Egal, wie teuer die Pflege tatsächlich ist, beteiligen sich ­diese Kantone nur bis zu einer festgelegten Obergrenze (orange). Im besten Fall wird diese Obergrenze nur von ein paar Heimen mit sehr aufwendiger Pflege überschritten, im schlechtesten Fall werden wieder systematisch Patienten geschröpft (rot).

Wie das funktioniert, zeigt sich am Beispiel des Kantons Basel-Landschaft. Dieser plant, die anrechenbaren Pflegekosten derart tief anzusetzen, dass damit nach Einschätzung von Curaviva nur gut die Hälfte der effektiven Kosten gedeckt werden kann. Die Heime haben somit gar keine andere Wahl, als sich unrechtmässig mit irgendwelchen Betreuungstaxen oder Pensionszuschlägen an ihren Bewohnern schadlos zu halten und so die Löcher zu stopfen.

Genau davor warnte der Preisüberwacher die Kantone im Vorfeld und inter­venierte. Doch viele Kantone setzten sich über seine Empfehlungen hinweg und zwingen damit die Heime, weiterhin ihre Bewohnerinnen und Bewohner über Gebühr zu belasten. Das Büro des Preisüberwachers kündigt jetzt an, es werde noch in diesem Jahr die von Heimen unter der neuen Regelung ausgestellten Rechnungen daraufhin gründlich untersuchen.

Neue Pflegefinanzierung: Die «schlechten» und die «guten» Kantone

So planen die Kantone die neue Pflegefinanzierung


Diese Kantone übernehmen ihren Anteil an den Pflegekosten nur teilweise und missachten die Empfehlung des Preisüberwachers: AG, AI, AR, BL, SG, SO, ZH


Diese Kantone übernehmen ihren Anteil an den Pflegekosten nur teilweise: BE, BS, GR, JU, NE, NW, SH, TG, TI, VD, ZG


Diese Kantone übernehmen ihren Anteil an den Pflegekosten vollständig: FR, GE, GL, LU, OW, SZ, UR, VS

Quelle: Curaviva Schweiz; Infografik: Beobachter/DR

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© Beobachter Ausgabe 3 vom 03. Feb 2011 - Alle Rechte vorbehalten

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