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Pfuschende Zahnärzte
Da haben Patienten nichts zu lachen
Stümperhafte Operationen, wackelnde Implantate: Immer mehr Zahnärzte pfuschen. Doch diese schwarzen Schafe haben wenig zu befürchten – sie müssen höchstens mal den Kanton wechseln.
Nebenartikel
Erst machten sie sich an den linken Oberkiefer. Ein Abszess, Nebenhöhlen- und Knochengewebsentzündungen waren die Folge. Noch beträchtlicher war der Kollateralschaden im rechten Oberkiefer: Statt nur die Zähne rissen sie auch ein Stück des Gaumenbeins heraus. Durch selbiges sprudelte ihm fortan der Wein aus der Nase, Essensreste verfingen sich in dem Loch. Beim Ziehen der Kauwerkzeuge im Unterkiefer schliesslich brachen sie denselbigen gleich mit. Aus Versehen. Ohne Betäubung. Und mit lebenslangen verheerenden Folgen für den Patienten, Seine Majestät Louis XIV. Damals war er 45. Er sollte noch 32 weitere Jahre leben.
Das Martyrium des Sonnenkönigs ist Vergangenheit. Ebenso die Behandlungsmethoden und der Irrglaube seiner Leibärzte, selbst gesunde Zähne müssten gezogen werden, weil sie als potentieller Infektionsherd eine Gefahr für Leib und Leben seien. Wer heute zum Zahnarzt muss, hat beste Chancen, die Praxis gesünder, weitgehend schmerzfrei und oft auch schöner zu verlassen.

Der Mann mit den Plastikpatienten: Michael Studer vom Trainingszentrum Zimmer Institute in Winterthur
Doch der zunehmende Konkurrenzdruck – im Kanton Zürich etwa ist laut Kantonszahnarzt Werner Fischer jeder dritte Zahnarzt überflüssig – bleibt nicht ohne Folgen: «Der Zahnärzteüberschuss führt teilweise schon dazu, dass lieber teurere Behandlungsvarianten angeboten werden. Patientinnen und Patienten tun gut daran, nach kostengünstigeren Lösungen oder nach Behandlungen in Etappen zu fragen.» Und Beat Wider, St. Galler Kantonszahnarzt, sagt: «Tatsächlich verzeichnen wir eine Zunahme von Beschwerden.» Auch das Beobachter-Beratungszentrum registriert 2008 einen Anstieg der Zahnarztfälle – innerhalb eines Jahres um 20 Prozent auf 435. Sowohl der Preis als auch die Qualität sind Gegenstand der Klagen, meist in Kombination.
Grund zur Klage hat Lars Halter. Mit starken Schmerzen wandte sich der 27-Jährige im September 2007 an eine Gemeinschaftspraxis in St. Gallen. Der Spezialist führte einen Kältetest an einem Backenzahn durch, gleich anschliessend eine Wurzelbehandlung. Doch der Schmerz hielt an. Tags darauf suchte Halter erneut die Praxis auf. Der Zahnarzt konnte keine neue Ursache erkennen, spritzte nur ein Schmerzmittel. Die Besserung blieb aus. Hilfe erhielt Halter schliesslich beim Notfallzahnarzt in Flawil. Dieser machte als Erstes ein Röntgenbild und sah auf einen Blick: Der St. Galler Kollege hatte den falschen Zahn behandelt. Nicht der fragliche, sondern der danebenliegende Stockzahn war das Problem, dessen Wurzel vereitert, der Knochen bereits entzündet.

Realitätsnahe Materialien: Das künstliche Zahnfleisch schneidet sich wie echtes.
Selbstverständlich werde in der Regel zuerst ein Röntgenbild angefertigt, versucht die Leiterin der Gemeinschaftspraxis die Fehlbehandlung zu rechtfertigen. Am fraglichen Tag sei dies aber wegen eines «Systemfehlers» nicht möglich gewesen. Ein früheres Röntgenbild sowie eine starke Berührungs- und Klopfempfindlichkeit hätten zur Annahme gereicht, dass es sich um jenen Zahn handeln müsse. Tatsache aber bleibt: Hätten die St. Galler zuerst ein Röntgenbild gemacht, wären Halter eine Wurzelbehandlung und damit ein toter Zahn, zwei Tage Schmerzen und ein späterer Gang zum Kieferchirurgen erspart geblieben.
Zahnschmerzen sind schrecklich, der Zahnarztbesuch lässt sich dann nicht vermeiden. Aber: «In der Schweiz wird viel gemacht, was nicht unbedingt nötig, sondern vorwiegend ästhetisch indiziert ist», sagt Peter Wiehl, Präsident der Kantonszahnärzte-Vereinigung. «Tatsächlich gilt in der Sozialmedizin: 20 Zähne statt der üblichen 28 sind genug, sofern sie funktionstüchtig sind. Kinder haben schliesslich auch nur 20 Milchzähne und leben gut damit.»
Dabei ist jeder Eingriff ein Risiko, gerade auch bei der Implantatetechnik, die chirurgische Eingriffe an Zahnfleisch und Kieferknochen mit sich bringt. «Insbesondere bei Implantatbehandlungen treffen wir immer wieder auf katastrophale, keineswegs nach allen Regeln der Kunst ausgeführte Arbeiten», hält der St. Galler Kantonszahnarzt Beat Wider fest.
Das hat Gründe: Die Implantologie ist ein vergleichsweise junges Feld, eine Zusatzausbildung mit Fachausweis, etwa ein Nachdiplomstudium, gibt es in der Schweiz nicht. Dabei täte dies dringend not: Das Setzen von Implantaten erfordert einerseits kieferchirurgische Kenntnisse, anderseits fundiertes Wissen im Bereich der rekonstruktiven Zahnmedizin, also des Brücken-, Kronen- und Prothesenbauens. Und es braucht vor allem Übung: Mindestens 80 Implantate pro Jahr sollte ein Zahnarzt setzen, um die entsprechende Materie zu beherrschen (siehe unter «Nebenartikel» das Interview mit Alessandro Mattiola).
Hier springen Hersteller von Implantaten in die Bresche, etwa das amerikanische Zimmer Institute in Winterthur. In dem 2,5 Millionen Franken teuren Labor führen vor allem Universitäten mehrtägige Implantatkurse für ihr Lehrpersonal durch, in denen an speziellen Puppenköpfen statt wie üblich an Leichen oder Schweinsköpfen geschnitten, genäht und gebohrt wird. Mit dem Vorteil, dass alle die gleichen Bedingungen haben – und Übungsbedarf und fehlerhafte Behandlungsmethoden beim Einzelnen leichter entdeckt werden.
Natürlich stecken wirtschaftliche Interessen hinter dem Zimmer Institute. Es geht um Marktanteile, die Verbreitung der eigenen Produkte. Und um den Ruf der Implantologie: Jedes schlecht gesetzte Implantat schadet der Branche. «Wir stellen Infrastruktur und Material zur Verfügung», sagt Michael Studer, Verkaufs- und Marketingleiter von Zimmer Dental und zuständig für Europa, den Mittleren Osten und Afrika. Dabei wolle man nicht mit den Universitäten in Konkurrenz treten und selber ausbilden, sondern lediglich Trainingsmöglichkeiten schaffen. «Wer hier übt, findet sehr realistische Bedingungen vor. Das künstliche Zahnfleisch schneidet sich wie echtes, auch die Knochenstruktur ist der natürlichen nachempfunden.» Und wenn ein Kursteilnehmer quasi einen wichtigen Nerv trifft, leuchten am Puppenkopf rote Lämpchen au

Wird ein «Nerv» getroffen, leuchten die Augen rot auf: «Dummy» für Zahnchirurgie
Bislang sind solche Übungsstätten allerdings ein Tropfen auf den heissen Stein – und können ein Nachdiplomstudium mit entsprechender Fähigkeitsprüfung nicht ersetzen. Das musste auch Nadja Siegenthaler (Name geändert) leidvoll erfahren. Sie hatte einem Zürcher Zahnarzt 60'000 Franken für eine sechs Jahre dauernde Gesamtsanierung bezahlt. Als sie Ende 2006 für die Zahnsteinentfernung zu einem neuen Zahnarzt ging, erklärte ihr dieser, dass die Behandlung durch seinen Vorgänger «weit entfernt von ‹state-of-the-art›» sei, ein Befund, den zwei weitere Berufskollegen teilten. Mehrere Implantate waren ungenügend im Knochen verankert, bei einem lagen zwei Drittel des Gewindes frei. Die entsprechenden Zähne der beiden Mundhälften waren unterschiedlich gross, die Zahnlinie war schräg, Siegenthaler hatte Schmerzen.
Damit nicht genug: Anfang 2007 beschwerte sich die 49-Jährige bei der Zahnärztegesellschaft SSO über die mangelhafte Arbeit ihres Vereinsmitglieds. Doch bis die Honorarprüfungskommission der Zürcher Zahnärztegesellschaft endlich ihre Zahnsituation begutachtete, vergingen mehr als sieben Monate – trotz mehrfachem Nachhaken der Geschädigten. Der Zahnarzt sei in der Zwischenzeit aus der Standesorganisation ausgeschlossen worden, begründete die SSO die Verzögerung.
Nadja Siegenthaler, Akademikerin in leitender Funktion und gewiss nicht auf den Mund gefallen, fühlte sich an diesem Begutachtungstermin «in keiner Weise ernst genommen». Als einzige Nicht-Fachperson sass sie zwei Experten sowie ihrem trotz Ausschluss anwesenden früheren Zahnarzt gegenüber. Den von ihrem neuen Zahnarzt erstellten Mängelbefund durfte sie nicht heranziehen, sondern musste alles mit ihren eigenen Worten beschreiben. Ihre Aussage, dass sie mehrere Möglichkeiten habe, das Gebiss zu schliessen, und keine dieser Stellungen entspannt sei, taten die Experten als «subjektiv» ab. Alle andern Mängel hätte sie innert eines Jahres geltend machen müssen, seien also verjährt. Fazit: Siegenthaler verlor auf der ganzen Linie und musste die Kosten übernehmen. Die Reparaturen ihrer maroden Implantate kosteten sie zusätzliche 50'000 Franken.
Patienten wie Nadja Siegenthaler sitzen im Streitfall oft am kürzeren Hebel (siehe nachfolgende Box «Wenn es zum Streit kommt»). Das ist auch Peter Wiehl, Präsident der Vereinigung der Kantonszahnärzte der Schweiz und Kantonszahnarzt Basel-Stadt, ein Dorn im Auge: «Es ist menschenverachtend, wenn jemand monatelang oder gar jahrelang auf einen Schlichtungsentscheid warten muss, während er weiterleidet. Es bräuchte so etwas wie einen Anforderungskatalog, der bestimmt, wie und auch wie schnell solche Verfahren ablaufen sollten.» Allein bei der SSO suchen bis zu 950 Patienten jährlich Hilfe im Streitfall.
Die Langsamkeit der Schlichtungsinstanzen ist nur das eine. Mindestens so beunruhigend ist die Tatsache, dass selbst aus der Zahnärztegesellschaft ausgeschlossene Zahnmediziner oft an einem anderen Ort weiterpraktizieren. Denn die SSO leitet die Daten der ausgeschlossenen Mitglieder – sie lassen sich laut SSO jährlich an einer Hand abzählen – nicht an die Kantonszahnärzte weiter, die für Zahnärzte ohne SSO-Zugehörigkeit zuständig sind. «Die Kantone», gibt SSO-Sprecher Felix Adank den Schwarzen Peter weiter, «sind ohnehin sehr zurückhaltend mit dem Entzug der Berufsausübungsbewilligung.»
Hinzu kommt, dass selbst mit einem Berufsverbot belegte Zahnärzte – Föderalismus sei Dank – oft munter im nächsten Kanton weiterpraktizieren, da keine Meldepflicht über die Kantonsgrenzen hinweg besteht. Abhilfe bringen soll das Medizinalberuferegister. Darin können die Aufsichtsbehörden nachschauen, ob ein Zahnarzt anderswo einen «Tolggen» im Reinheft hat, ob irgendwo ein Verfahren gegen ihn läuft. Bis 2010 soll das Register fertiggestellt sein.
Zu spät, zumindest für etliche Patienten von Johann Baer aus Schwyz. Bevor der Zahnarzt, der sich manchmal auch Hans Baer nennt, 2001 in den Kanton Schwyz zog, behandelte er Patienten in Luzern. Dem Schwyzer Kantonszahnarzt, Bruno Germann, liegen derzeit gleich fünf Beschwerden zu Johann Baer vor. Einer der Betroffenen ist Fritz Kuriger (Name geändert) aus Freienbach, dem Baer eine Gesamtsanierung vorschlug. Geschätzte Kosten: 25'000 bis 30'000 Franken. Schliesslich wurden daraus über 40'000 Franken, doch Kurigers Probleme waren jetzt einfach andere: Die erste Brücke fiel schon nach einem halben Jahr wieder heraus, unter anderem bildete sich Karies, und nichts hielt, wie es sollte. Baer konterte wenig einfühlsam: Bei einem «Oldtimer» könne man halt nicht mehr allzu viel erwarten, erklärte er dem 76-Jährigen.
Als sich Kuriger an Kantonszahnarzt Germann wandte, stellte dieser mehrere Ungereimtheiten in der Krankengeschichte fest und bilanzierte: «Zahnarzt Baer hat sich bei der Behandlung übernommen.» Jetzt klären die Behörden ab, «ob bei Baers Behandlungen die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten worden sind».
Er habe dem Kantonszahnarzt alle Unterlagen zum Fall Kuriger im Mai 2008 zugestellt und seither nichts mehr gehört, sagt Zahnarzt Baer, er erachte den Fall daher als erledigt. Das sei auch bei drei anderen ihm bekannten Beschwerden gegen ihn so. Im Übrigen sei es in seiner ganzen Laufbahn zu keinem einzigen Haftpflichtfall oder einer Honorarreduktion gekommen. Er dokumentiere bei allen Patienten den Vorzustand, sämtliche Behandlungsschritte und das Resultat fotografisch, so dass die Behandlungsqualität wenn nötig von einem Experten beurteilt werden könne. Das Nachfragen des Beobachters jedenfalls scheint bei Baer ein Umdenken bewirkt zu haben. Wenige Tage nach dem Fax aus der Redaktion meldete sich der Zahnarzt bei Kuriger. Er wolle den Schaden reparieren. Unentgeltlich, wohlverstanden. Kuriger wird sich wohl gut überlegen, ob er auf das Angebot eingehen will.

Viele Zahnärzte üben komplexe Eingriffe zu wenig: künstliche Schädeldecken und Zungen.
Barbara Callisaya von der Patientenstelle Zentralschweiz erinnert sich lebhaft und äusserst negativ an Johann Baer: «Wir haben eine ganze Schachtel voller Beschwerden gegen ihn.» Aufgelistet werden da «Dauerschädigungen wie Gefühllosigkeiten im Kieferbereich» oder «ständiges Kribbeln»; Nachfolgebehandlungen hätten die Schäden nur teilweise lindern können, «dauerhafte Schmerzen und Gesundheitsstörungen blieben zurück». Die Luzerner Behörden schlossen Baers Klinik provisorisch; kurz vor einem definitiven Entscheid zog er nach Schwyz. «Wir haben unsere Bedenken sofort den Schwyzer Behörden gemeldet. Trotzdem erhielt er dort problemlos eine Praxisbewilligung», empört sich Callisaya.
Warum? «Das Problem ist, dass Beschwerden allein nicht reichen», sagt Evelyne Reich, Vorsteherin des Schwyzer Gesundheitsamts. «Die Patienten müssen auch bereit sein, ein komplexes und oft langwieriges Verfahren durchzuziehen.» Ohne hieb- und stichfeste Beweise wie etwa Gutachten sei es «komplett aussichtslos», eine Berufsausübungsbewilligung zu entziehen, «weil die Zahnärzte dann bis vor Bundesgericht dagegen klagen». Wie viele Beschwerden es braucht und wie schwerwiegend diese für ein Berufsverbot sein müssen, sei aber nicht klar festgelegt und grösstenteils «Ermessenssache», so Reich.
«Zahnärzte haben einen grossen Berufsstolz, vielleicht noch ausgeprägter als andere Ärzte. Das steht einer einvernehmlichen Lösung oft im Weg», beobachtet Patrick Sutter, auf medizinische Haftungsfälle spezialisierter Rechtsanwalt in Schwyz. Auch er registriert in den letzten zwei Jahren eine deutliche Zunahme von Zahnarztfällen. Die Geschädigten seien oft eingeschüchtert, hätten Angst vor einem möglichen Prozess und den damit verbundenen Kosten. Nicht ganz unberechtigt. Um die Erfolgsaussichten abzuklären, braucht es aufwendige Gutachten. «Sprechen diese zugunsten des Patienten, stehen die Chancen aber eher besser als bei Verfahren gegen andere Ärzte, weil das Fachgebiet eingegrenzt ist und die Kausalität zwischen Behandlung und Schaden einfacher bewiesen werden kann», sagt Sutter.
Allerdings nützt die beste Beweislage nichts, wenn der Zahnarzt nicht mehr greifbar ist. So war es bei Cornelia Huber. Die 53-Jährige stiess über ein Inserat, in dem sich ein Zahnarzt als «Spezialist für Zahnimplantate bei Preisen wie im benachbarten Ausland» anpries, auf den Deutschen Udo Steinheisser und dessen neue Praxis in Bremgarten AG. Doch schon als es ums Ziehen des schmerzenden, amalgamgefüllten Zahns ging, der durch ein Implantat ersetzt werden sollte, hatte Huber ein schlechtes Gefühl: «Er wirkte extrem gestresst, der Eingriff schien ihn zu überfordern, er trug nicht mal Mundschutz oder Handschuhe.» Weil Steinheisser die Behandlung «vorübergehend abschloss» und auch gleich Rechnung stellte, die Schmerzen aber anhielten, suchte Huber ein paar Tage später ihren langjährigen Zahnarzt auf. Als dieser ein Röntgenbild machte, standen ihm die Haare zu Berge: Steinheisser hatte einen Teil der Zahnwurzel sowie einen für die Operation benötigten Stift vergessen. Huber musste die Teile in einem kieferchirurgischen Eingriff entfernen lassen.
Steinheisser reagierte zuerst entgegenkommend, versprach Anfang 2008, die zusätzlichen Kosten zu übernehmen und seiner Versicherung zu melden. Im August wollte er plötzlich nichts mehr wissen von Kunstfehler und Kostenübernahme. In der Zwischenzeit hatte er die Praxis in Bremgarten aufgegeben und war in einer Zürcher Gemeinschaftspraxis tätig, wo er von einem Tag auf den andern verschwand. Dort liegen weitere Beschwerden gegen ihn vor. Mittlerweile wird er wegen offener Betreibungen polizeilich gesucht. Huber bleiben rund 5000 Franken Schaden.
Noch weniger greifbar im Schadensfall sind die sogenannten 90-Tage-Dienstleister, die sich während ihres Aufenthalts in der Schweiz in Zahnarztpraxen einmieten und dort ihr Tagwerk verrichten. Seit 2004 erteilt die Schweiz im Zuge der biateralen Verträge ausländischen Zahnärzten mit einem hier anerkannten Diplom eine Arbeitsbewilligung für 90 Tage. Per Ende 2008 wurden insgesamt 2047 ausländische zahnärztliche Diplome anerkannt.
Wie viele dieser Zahnärzte hierzulande praktizieren, weiss niemand. «Im Ausnahmefall, etwa wenn ein Spezialist eingeflogen werden muss, ist diese Regelung hilfreich. Sonst ist sie in der Medizin eher gefährlich, weil die Nachbetreuung nicht gewährleistet ist und bloss eine Meldepflicht statt einer Bewilligungspflicht besteht», hält der Präsident der Kantonszahnärzte-Vereinigung, Peter Wiehl, fest. «Dass diese grenzübergreifende Tätigkeitserleichterung für Medizinalberufe sehr heikel ist, wird auf EU-Ebene schon seit 2002 diskutiert. Ziel wäre eine Verschärfung der Regelung für diese Berufsgruppen.»
Die täte wahrlich not: 90-Tage-Dienstleister müssen nämlich nicht einmal eine Haftpflichtversicherung vorweisen. Und die Praxis, in der sie sich eingemietet haben, haftet ebenfalls nicht, da sie nicht Arbeitgeber, sondern lediglich Vermieter ist. Andrea Kunz, Beraterin bei der Schweizerischen Patientenorganisation, hat deutliche Worte: «Diese Zahnärzte verlangen häufig Barzahlung bei der ersten Behandlung, haben kaum je eine Versicherung und verschwinden einfach wieder. Die 90-Tage-Regel ist eine Riesensauerei.»
Anzahl Zahnärzte pro 10'000 Einwohner
Wenn es zum Streit kommt
Wie findet man den richtigen Zahnarzt?
- Erkundigen Sie sich bei Bekannten und Verwandten nach Zahnärzten, mit denen diese gute Erfahrungen gemacht haben.
- Wenden Sie sich an die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft (SSO). Deren Mitglieder verpflichten sich, bestimmte Standesregeln einzuhalten, etwa Patienten sofort zu orientieren, wenn die Behandlung mehr als 15 Prozent teurer wird als geschätzt. Zudem kann man bei Streitigkeiten die SSO-Schlichtungsstellen anrufen.
- Bei Behandlungen ab 1000 Franken lohnt es sich, zwei oder drei Behandlungsvorschläge einzuholen. Bestehen Sie auf einem schriftlichen Kostenvoranschlag.
- Meiden Sie 90-Tage-Dienstleister.
Wenn nach der Behandlung Streit entsteht
- Versuchen Sie zunächst, direkt mit Ihrem Zahnarzt eine Lösung zu finden. Vereinbaren Sie für dieses Gespräch einen Termin.
- Wenn die Situation verfahren ist, verlangen Sie eine schriftliche Stellungnahme und setzen eine Frist. Kommt es zu keiner Einigung, können Sie an die SSO gelangen. Ihre regionalen Begutachtungskommissionen vermitteln. Voraussetzung ist, dass der Zahnarzt SSO-Mitglied ist. Erkundigen Sie sich vorgängig nach den Kosten.
- Bei einem Nichtmitglied: In gewissen Kantonen gibt es staatliche Instanzen, die ebenfalls als Schlichtungsstellen arbeiten. Auskunft darüber geben die kantonalen Gesundheits- oder Sanitätsdirektionen.
- Falls keine Einigung möglich ist, bleibt nur der Gang vor Gericht. Allerdings besteht in diesem Fall eine hohe Hürde, da der Patient die unsorgfältige Behandlung belegen muss. Nathalie Garny
Links und Adressen
- Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft (SSO), Bern, Tel. 031 311 76 28; www.sso.ch
- Implantat Stiftung Schweiz, www.implantatstiftung.ch
- Schweizerische Patientenorganisation (SPO), Beratungshotline: 0900 56 70 47, Montag bis Freitag, 9 bis 16 Uhr (Fr. 2.13/Minute für Anrufe aus dem Festnetz); www.spo.ch
- Schweizerische Patientenstellen: www.patientenstelle.ch
- Beobachter-Beratungszentrum: Telefon 043 444 54 03 (Konsum)
Gegendarstellung von Johann Baer (im Artikel erwähnt)
Der Beobachter Nr. 3 vom 6. Februar 2009 mit dem Titelblatt «Pfuscher am Werk – schwarze Schafe bringen Zahnärzte in Verruf» enthält im Beitrag «Da haben Patienten nichts zu lachen» unzutreffende Tatsachendarstellungen, welche mich unmittelbar in meiner Persönlichkeit betreffen. So schlug ich dem Patienten Fritz Kuriger keine Gesamtsanierung vor, sondern auf Wunsch eines Herrn Kuriger überweisenden Naturarztes die Entfernung aller Infekte und Metallstrukturen. Herr Kuriger liess sich ferner zur gleichen Zeit in Spanien und Ungarn behandeln. Für die im Beitrag erwähnte, heraus gefallene Brücke bin nicht ich, sondern ein anderer behandelnder Zahnarzt von Herrn Kuriger verantwortlich.
Unzutreffend ist auch die Behauptung, ich hätte Herrn Kuriger gesagt, «bei einem ‹Oldtimer› könne man halt nicht mehr allzu viel erwarten». Ich habe so etwas weder ausdrücklich noch sinngemäss gesagt. Ich habe auch nicht als Reaktion auf Nachfragen des Beobachters Herrn Kuriger mitgeteilt, ich wolle den Schaden unentgeltlich reparieren. Vielmehr habe ich mit Frau Kuriger gesprochen und ihr mitgeteilt, dass ich bei Bestehen von Ansprüchen auf Kulanzleistungen diese auch erbringen werde. Es gibt sodann keine aktuellen Beschwerden bei der Patientenstelle Zentralschweiz gegen mich. Diese im Beitrag erwähnten Beschwerden liegen 8 Jahre und mehr zurück.
Es trifft sodann nicht zu, dass die von der Patientenstelle behaupteten Dauerschädigungen wie Gefühllosigkeit im Kieferbereich oder ständiges Kribbeln auf meine Behandlungen zurückzuführen gewesen wären. Vielmehr wurde ich von Patienten gerade wegen solchen Beschwerden aufgesucht, habe ich doch auch eine Facharztausbildung als Kieferchirurg. Ferner wurde meine Klinik in Luzern nie behördlich geschlossen, auch nicht provisorisch. Eine Praxisbewilligung im Kanton Schwyz habe ich im Übrigen seit 1999 und nicht, wie im Beitrag behauptet, seit 2001.
Dr. med. med. dent. Johann Baer, Schwyz.
© Beobachter Ausgabe 3 vom 05. Feb 2009 - Alle Rechte vorbehalten




