Eines Tages stand eine aufgebrachte Frau in meinem Büro und erzählte von Vorgängen, die ich nicht für möglich gehalten hatte. Das war im Spätherbst 1971, ein Jahr zuvor war ich zum Beobachter gestossen, dessen kleine Redaktion damals in einer Villa in Basel logierte. Meine Informantin war ohne Voranmeldung erschienen; ich wollte, dass meine Tür immer für alle offen war, so entstanden die besten Geschichten. Und ich muss sagen, dass ich auf Unrecht jeglicher Art schon immer allergisch reagiert habe.

Die Jenische Theres Huser erzählte mir, das «Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse» der Pro Juventute habe ihr in den fünfziger Jahren fünf Kinder weggenommen. Wie sich später zeigte, verfolgte das 1926 gegründete Werk systematisch das Ziel, die Fahrenden sesshaft zu machen, indem man die Kinder in Pflegefamilien steckte und in Anstalten versorgte. Bund, Kantone, Gemeinden und kirchliche Stellen unterstützten sie dabei. Frau Huser hatte diese Praxis bis vor Bundesgericht angefochten, war aber abgeblitzt. Man muss sich das vorstellen: Pro Juventute war eine angesehene Stiftung, in der vom Bundesrat bis zum Bankdirektor das ganze Bürgertum Einsitz nahm – und nun kam eine «Zigeunerin» und stellte diese Institution in Frage.

Die Schwangere versteckte sich im Wald

Ich sagte mir: Warum soll ich dem Bundesgericht mehr glauben als ihr? Zumal ihre Geschichte haarsträubend war: 1952, als sie ihr drittes Kind erwartete, hatte sie sich in einem Wald versteckt, um sich dem Zugriff der Pro Juventute zu entziehen. Plötzlich kamen zwei Polizisten, führten die Hochschwangere ab und transportierten sie ins Tessin, in ihren Herkunftskanton. Im Spital von Bellinzona brachte sie ihr Kind zur Welt, dann schnappte die Falle zu: Pro Juventute brachte das Neugeborene direkt vom Wochenbett aus an einen Pflegeplatz, die beiden Geschwister landeten bei Nonnen in einem Heim. Auch die zwei später geborenen Kinder versorgte das «Hilfswerk» an unbekannten Orten.

Ich telefonierte mit dem Anwalt von Frau Huser, der mir alles bestätigte. Und ich machte den Polizeikommissär ausfindig, der den Abtransport angeordnet hatte. Sogar dieser Beamte sagte, er habe die Verhaftung kritisiert, sich aber fügen müssen. So kam es vor 40 Jahren, im April 1972, zum ersten Artikel: «Fahrende Mütter klagen an». Im Text stand klar, das Vorgehen der Pro Juventute sei weder juristisch noch menschlich haltbar. Damit stach ich in ein Wespennest: All die Lehrer und Grossbürger, die hinter der Pro Juventute standen, protestierten. Mehrere tausend kündigten ihr Abonnement – da bekam ich schon einen gewaltigen Druck zu spüren.

Ein Zürcher Professor der Heilpädagogik und mehrere hohe Mitglieder der Pro Juventute zitierten mich zu einer Unterredung. Sie wiegelten ab und baten mich eindringlich, sofort damit aufzuhören, denn ich würde das Wirken der ganzen Stiftung gefährden. Radio und TV brachten gar nichts, nur einzelne Zeitungen fassten nach. Wenig später bestellte mich Beobachter-Verleger Max Ras junior ins Büro und sagte: «Das ziehen wir durch, egal, was es kostet!» Ich war natürlich erleichtert. Auch die übrige Redaktion stand immer voll hinter mir.

Briefe der Kinder wurden abgefangen

Nachdem sich noch mehr Opfer gemeldet hatten, liess ich weitere Artikel folgen. Manche Mündel hatte man an ihren Pflegeplätzen missbraucht. Ich stellte Pro Juventute vor die Wahl: Entweder das «Hilfswerk» geht sofort zu – oder ich mache auch den sexuellen Missbrauch publik. Das war natürlich brenzlig, denn damals lagen noch keine schriftlichen Beweise vor. Um weitere Fälle zu finden, suchte ich Orte auf, an denen man Jenische trifft. Ich war auf den Märkten von Chur, Ilanz und Thusis; ich setzte mich von Winterthur bis St. Gallen in die Bahnhofbuffets. Doch viele wollten sich nicht äussern, sie hatten Angst vor Repressionen.

Ab Mitte der achtziger Jahre änderte sich die Lage radikal. Der damalige Pro-Juventute-Sekretär Werner Stauffacher meldete sich bei mir und sagte, sein schlechtes Gewissen plage ihn. Ich traf ihn im Zentralsekretariat in Zürich, er führte mich in den Keller. Dort lagen die ganzen geheimen Akten des «Hilfswerks». Das Werk hatte jede Kleinigkeit minutiös dokumentiert. Dazu gabs Stammbäume von jenischen Sippen, Dossiers mit Besuchsberichten und dubiosen psychiatrischen Gutachten. Aber was mich am meisten in Wut versetzte, waren Briefe und Karten, die die Kinder an die Eltern geschickt hatten und umgekehrt. Diese Post, darunter Kinderzeichnungen und Fotos, hatte Pro Juventute einfach abgefangen. So wollte man die Familien nachhaltig zerstören und jeden Kontakt unterbinden.

Die Wiedergutmachung endete im Desaster

Jeden Kontakt verhindern – das war dem «Hilfswerk» derart gut gelungen, dass die dritte Phase, die Zusammenführung der Familien, die bis in die neunziger Jahre andauerte, scheitern musste. Viele Angehörige waren verstorben, andere unauffindbar. Nach all den Jahren liessen sich die Familien nicht mehr kitten, zurück blieb ein Scherbenhaufen.

Schlaflose Nächte hatte ich aber vor allem wegen des Desasters um die Wiedergutmachung. Um die Betroffenen finanziell zu entschädigen, hatte man einen Fonds eingerichtet und einen Anwalt engagiert. Leider wurden die Opfer erneut bevormundet, diesmal vom Anwalt. Ich kritisierte ihn, es kam zu Ehrverletzungsprozessen, die ich grösstenteils gewann. Trotzdem fühle ich mich bis heute mitschuldig: Ich selbst hatte diesen Anwalt weiterempfohlen, obschon ich ein ungutes Gefühl hatte. Hätte ich doch bloss auf dieses Gefühl gehört.