Erwerbstätige Mütter
Das haben Sie zugut
Mutterschaftsurlaub: Das schreibt das Gesetz vor.
- Erwerbstätige Mütter haben Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Diese Regelung gilt auch für Selbständige.
- Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens aber 172 Franken im Tag. Das entspricht 80 Prozent eines Monatslohns von 6450 Franken.
- Anspruchsberechtigt sind Frauen, die zum Zeitpunkt der Niederkunft als erwerbstätig gelten, in den neun Monaten zuvor in der AHV obligatorisch versichert und in dieser Zeit mindestens fünf Monate erwerbstätig waren.
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© Beobachter Ausgabe 3 vom 02. Feb 2006 - Alle Rechte vorbehalten






