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Erwerbstätige Mütter

Das haben Sie zugut

Ausgabe:
3/06

Mutterschaftsurlaub: Das schreibt das Gesetz vor.


  • Erwerbstätige Mütter haben Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Diese Regelung gilt auch für Selbständige.

  • Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens aber 172 Franken im Tag. Das entspricht 80 Prozent eines Monatslohns von 6450 Franken.

  • Anspruchsberechtigt sind Frauen, die zum Zeitpunkt der Niederkunft als erwerbstätig gelten, in den neun Monaten zuvor in der AHV obligatorisch versichert und in dieser Zeit mindestens fünf Monate erwerbstätig waren.

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© Beobachter Ausgabe 3 vom 02. Feb 2006 - Alle Rechte vorbehalten

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