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Schwangerschaft und Geburt

Das zahlt die Krankenkasse

Ausgabe:
1/04

Welche Untersuchungen und Kontrollen die Kasse zahlt - und wie es mit Franchise und Selbstbehalt aussieht.

Schwangerschaft
Bei einer normalen Schwangerschaft zahlt Ihnen die Grundversicherung sieben Untersuchungen und zwei Ultraschallkontrollen – eine in der 10. bis 12. Schwangerschaftswoche, die andere in der 20. bis 23. Schwangerschaftswoche. In diesem Fall müssen Sie sich nicht an den Kosten beteiligen, also weder die Jahresfranchise noch einen Selbstbehalt zahlen.

Handelt es sich um eine begründete Risikoschwangerschaft, übernimmt die Grundversicherung alle ärztlich angeordneten Untersuchungen, darf aber die Jahresfranchise sowie den Selbstbehalt von maximal 800 Franken im Jahr geltend machen.

Das Gleiche gilt, falls Sie wegen Komplikationen hospitalisiert werden müssen: Alle Leistungen sind bezahlt, doch die Kasse kann eine Kostenbeteiligung verlangen.

Geburt
Gedeckt sind die Geburtskosten auf der allgemeinen Abteilung eines Spitals im Wohnkanton und zu Hause. Achtung: Wer in einem Geburtshaus gebären möchte, sollte klären, ob die Grundversicherung auch die Aufenthaltskosten übernimmt. Das ist nur der Fall, wenn das Geburtshaus auf der Spitalliste des Wohnkantons steht.

Die Krankenkasse darf weder Franchise, Selbstbehalt noch die zehn Franken Kostenbeteiligung pro Spitaltag verlangen. Werfen Sie unbedingt einen Blick auf die Abrechnung.

Ist Ihr Kind zur Welt gekommen, zahlt die Grundversicherung eine Nachuntersuchung zwischen der sechsten und der zehnten Lebenswoche sowie drei Stillberatungen bei ausgebildeten Fachpersonen.

 

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© Beobachter Ausgabe 1 vom 08. Jan 2004 - Alle Rechte vorbehalten

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