Amtliche Willkür
Ecklin gewinnt vor Bundesgericht
Bettina Ecklins Gerechtigkeitssinn brachte ihr vergangenes Jahr eine Nomination für den Prix Courage ein. Jetzt hat sie auch auf gerichtlichem Weg vollumfänglich obsiegt.
Das Bundesgericht gab Bettina Ecklin Recht. Der Kanton Zürich muss ihr definitiv eine Entschädigung von drei und eine Abfindung von neun Monatslöhnen bezahlen.
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Die Juristin und ehemalige Mitarbeiterin des Zürcher Amts für Wirtschaft und Arbeit (AWA) kündigte fristlos, als sie bemerkte, dass der damalige Direktor des Schauspielhauses, Matthias Hartmann, eine Vorzugsbehandlung genoss.
Hartmann beschäftigte ein bulgarisches Kindermädchen ohne Arbeitsbewilligung – mit Wissen und Duldung von AWA-Chef Bruno Sauter. Das sei amtliche Willkür, befand nun auch das Bundesgericht. Nachdem Bettina Ecklin ohne Erfolg die Vorzugsbehandlung bei Sauter kritisiert hatte, sei die Weiterarbeit im AWA für sie nicht mehr zumutbar gewesen. Sie habe also zu Recht fristlos gekündigt.
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© Beobachter Ausgabe 18 vom 01. Sep 2010 - Alle Rechte vorbehalten


