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Etappensieg für Manor-Angestellte
Die 43-jährige Manor-Verkäuferin Marisa Pralong, die vor bald einem Jahr in Genf die Arbeitsbedingungen im Detailhandel öffentlich kritisierte und deshalb von Manor entlassen wurde, hat vor Bundesgericht einen Etappensieg errungen.

Erfolg vor Bundesgericht: Marisa Pralong
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Pralong, für ihr Engagement für den Prix Courage 2009 nominiert, kritisierte in der Debatte um die verlängerten Ladenöffnungszeiten in einem Zeitungsartikel, Angestellte würden keineswegs freiwillig abends und sonntags arbeiten. Ausserdem würde das Personal während Wochen weniger als vereinbart eingesetzt. Um das vertragliche Pensum schliesslich doch noch zu erreichen, müssten dann viele im Dezember wohl oder übel viel mehr arbeiten als üblich.
Nach dem neuen Entscheid des Bundesgerichts bleibt Marisa Pralong nun weiterhin bei Manor angestellt. Der Konzern hatte zuvor eine einstweilige Verfügung des im Kanton Genf zuständigen Gerichts für kollektive Arbeitsbeziehungen angefochten. Diese Chambre des relations collectives de travail verfügte damals vorsorglich, Manor müsse Pralong wieder einstellen, bis es ein definitives Urteil darüber gefällt habe, ob die Entlassung missbräuchlich sei. Arbeiten kann die Verkäuferin aber trotzdem nicht, weil sie von Manor freigestellt wurde.
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© Beobachter Ausgabe 22 vom 29. Okt 2009 - Alle Rechte vorbehalten




