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Prix Courage 2009

Kandidatin Bettina Ecklin

Text:
  • Gian Signorell
Bild:
  • Christian Schnur
Ausgabe:
17/09

Haben Prominente mehr Rechte als Normalsterbliche? Nein, fand Bettina Ecklin, juristische Sekretärin im Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich (AWA), als für den ehemaligen Schauspielhausdirektor Matthias Hartmann im AWA eine Ausnahme durchgedrückt werden sollte.

Hartmann hatte bei seinem Zuzug in die Schweiz eine bulgarische Kinderbetreuerin mitgebracht, die nach damaliger Rechtslage in der Schweiz nie hätte legal arbeiten können. Das Bundesamt für Migration (BfM) hatte dies bereits ausdrücklich festgestellt, als Ecklin im Herbst 2006 Hartmanns Wiedererwägungsgesuch erhielt. Sie kam zum gleichen Schluss und teilte dies Hartmann mit. Weil dieser seine Kinderbetreuerin bereits beschäftigte, machte sie routinemässig Meldung wegen Verdacht auf Schwarzarbeit.

Da schritt AWA-Chef Bruno Sauter ein. Er liess die Meldung für «nichtig» erklären und versuchte so, Hartmann vor einem Verfahren zu bewahren. Ecklin nahm darauf ihren ganzen Mut zusammen und reichte Strafanzeige gegen die Leitung des AWA wegen möglicher Begünstigung und Amtsmissbrauch ein. Als sich dann noch Regierungsrätin Rita Fuhrer beim BfM für Hartmann einsetzte, kündigte Ecklin: «Wo mit derart ungleichen Ellen gemessen wird, wollte ich nicht länger arbeiten.»

Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen die Amtsleitung mit der sehr fragwürdigen Begründung ein, es handle sich nicht um Begünstigung. Eine Aufsichtsbeschwerde ist noch hängig. Matthias Hartmann wurde wegen Übertretung des Ausländerrechts gebüsst. 

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© Beobachter Ausgabe 17 vom 19. Aug 2009 - Alle Rechte vorbehalten

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