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Prix-Courage
Kandidatin erhält Entschädigung
Das Zürcher Verwaltungsgericht würdigt das Handeln der Prix-Courage-Kandidatin Bettina Ecklin und spricht ihr eine Entschädigung von zwölf Monatslöhnen zu.
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Für ihren untrüglichen Gerechtigkeitssinn nominierte sie der Beobachter vergangenes Jahr für den Prix Courage. Jetzt würdigte auch das Zürcher Verwaltungsgericht ihr Handeln. Es sprach Bettina Ecklin eine Entschädigung von insgesamt zwölf Monatslöhnen zu. «Eine grosse Genugtuung», so Ecklin.
Die Juristin und ehemalige Mitarbeiterin des Zürcher Amts für Wirtschaft und Arbeit (AWA) hatte fristlos gekündigt, als sie bemerkte, dass der damalige Direktor des Schauspielhauses, Matthias Hartmann, eine Vorzugsbehandlung genoss. Hartmann beschäftigte ein bulgarisches Kindermädchen ohne Arbeitsbewilligung – mit Wissen und Duldung von AWA-Chef Bruno Sauter. Das ist amtliche Willkür, befand nun das Verwaltungsgericht. Nachdem Bettina Ecklin ohne Erfolg die Vorzugsbehandlung bei Sauter kritisiert habe, sei die Arbeit im AWA für sie nicht mehr zumutbar gewesen. Sie habe also zu Recht fristlos gekündigt.
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© Beobachter Ausgabe 4 vom 17. Feb 2010 - Alle Rechte vorbehalten




