Das neue Urteil

Bei alleiniger Obhut ist Wegziehen erlaubt

Text:
  • Karin von Flüe
Bild:
  • Stock-Kollektion colourbox.com
Ausgabe:
15/10

Wird die Obhut über die ­Kinder der Mutter zugeteilt, darf sie auch gegen den Willen des mitsorgeberech­tig­ten Vaters mit den ­Kindern ins Ausland ziehen.

Das neue Urteil: Bei alleiniger Obhut ist Wegziehen erlaubt

Sie benötigt dafür keine ­Erlaubnis der Behörden und macht sich weder strafbar, noch liegt eine Entführung im Sinne des Haager Übereinkommens vor.

Im konkreten Fall beabsich­tigte eine allein obhuts­berechtigte Mutter, mit den Kindern nach Tschechien zu ziehen. Bezirks- und Oberge­richt entzogen dem Vater das Sorgerecht, weil die Mut­ter nur so ungestraft gegen den Willen des Vaters mit den Kindern wegziehen könne. Die Bundesrichter stellten fest, dass der Entzug des Sor­gerechts aus diesem Grund nicht nötig ist. Das Obhutsrecht als Teil der ­elterlichen Sorge erlaube, über den Auf­enthaltsort der Kinder zu ­be­stimmen. Der Vater als Inhaber der «elterlichen Restsorge» habe gar kein Mitentscheidungsrecht mehr. Er dürfe im Wesentlichen nur noch bei zentralen Fragen der Lebensplanung, etwa Namensgebung, religiöse Erziehung oder ­me­dizinische Eingriffe, ­mitentscheiden, urteilten die höchsten Landesrichter.

Zudem stellte das Bundes­gericht klar, dass ein Weg­­zug ins Ausland auch bei alleini­ger Obhut durch die Be­hör­den verboten werden kann, wenn eine ernsthafte Gefährdung des Kindeswohls droht. Hier war das nicht der Fall.

Bundesgericht, Urteil vom 1. Juni 2010 (5D_171/2009)

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