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Unfall im Ausland

Text:
  • Doris Huber
Bild:
  • Jupiterimages
Ausgabe:
12/08

Fremde Umgebung, andere Sprache – und dann kracht es auch noch: Da ist man schnell überfordert. Was Sie wissen müssen, falls Sie im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt werden.

«Immer wieder stellen wir fest, dass ein Unfall mangelhaft festgehalten wurde und Geschädigte deswegen in Beweisnotstand geraten», sagt Daniel Wernli vom Nationalen Versicherungsbüro. Dagegen kann man sich wappnen, wenn man den schlimmstmöglichen Fall gedanklich kurz durchspielt. So gehen Sie bei einem Unfall richtig vor – das europäische Unfallprotokoll ist mehrsprachig und überall gleich. Es hilft Ihnen, alles Wichtige zu notieren:

 

  • Unfallhergang: Beschreiben Sie den genauen Unfallhergang ohne Schuldzuweisung (mittleren Formularteil nicht vergessen), ergänzen Sie den Bericht mit Skizzen und Fotos vom Unfallort (Fahrzeuge möglichst in unveränderter Position) sowie Zeugenaussagen.
  • Personalien: Notieren Sie den Namen und die Adresse des Unfallgegners sowie dessen Kontrollschild genau – gegebenenfalls unter Beizug des Fahrzeugausweises, der grünen Karte oder amtlicher Dokumente.
  • Zeugen: Notieren Sie auch die Namen und Adressen von weiteren Unfallbeteiligten und allfälligen Zeugen.
  • Unterschrift: Eine Unterschrift unter dem Unfallprotokoll ist keine Schuldanerkennung.
  • Polizei: Rufen Sie die Polizei bei Uneinigkeit, Sprachschwierigkeiten und ohnehin, wenn Personen verletzt sind.
  • Versicherung: Informieren Sie unverzüglich Ihre Versicherung (Haftpflicht, Kasko, Assistance, Verkehrsrechtsschutz). Wenn Sie einen Schutzbrief haben, kontaktieren Sie den entsprechenden Verkehrsklub.
  • Nationales Versicherungsbüro: Für die Schadenregulierung gilt das Landesrecht. Um die Sache zu Hause und in der eigenen Sprache zu erledigen, wendet man sich an das Nationale Versicherungsbüro (NVB):
    Gratisnummer 0800 831 831
    aus dem Ausland +41 44 628 89 30
    www.nbi.ch


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© Beobachter Ausgabe 12 vom 11. Jun 2008 - Alle Rechte vorbehalten

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