Ferien
Ein Haus ohne Hüter?
Bevor es in die Ferien geht, stellt sich die Schlüsselfrage: Wer schaut zu Haus, Garten und Tieren? Und wie schreckt man Einbrecher ab?
Wenn während der Ferienabwesenheit das Haus und der Garten gepflegt, die Rollläden verschoben und der Briefkasten regelmässig geleert werden, ist das der wirksamste Schutz vor ungebetenen Gästen: Einbrechern wird so klargemacht, dass das Haus nicht gänzlich verwaist ist. Doch wem trauen wir die Aufgabe zu, den Schlüssel zu übernehmen und womöglich auch noch die Katze und das Meersäuli zu füttern? Wenige Wochen vor Beginn der Sommerferien wird es höchste Zeit, sich dieser Fragen anzunehmen.
Wer schaut zu Haus und Garten?
Im Idealfall kümmert sich jemand aus der Nachbarschaft oder aus dem Bekanntenkreis darum. Wer niemanden findet oder die Betreuung lieber einer professionellen Person anvertrauen möchte, hat heute eine ständig grösser werdende Auswahl: Homesitting, Housesitting oder Hausbetreuungsdienst nennen sich die Angebote. Seit vielen Jahren dabei sind die Securitas und andere Sicherheitsfirmen. Vermehrt sind Einzelfirmen und Privatpersonen im Geschäft mit dabei. Die Angebote reichen von Rasenmähen über Fensterputzen, Versorgung von Tieren, Altpapier- und Abfallentsorgung bis zum Füllen des Kühlschranks.
Wo in kurzer Zeit viele neue Anbieter auftauchen, gibt es mitunter auch schwarze Schafe. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sollte man die entsprechende Betreuungsperson deshalb zuerst prüfen – immerhin gewährt man ihr mit der Schlüsselübergabe den uneingeschränkten Zutritt zum Haus.
- Einen ersten Eindruck von der Seriosität des Anbieters bietet sein Werbeauftritt, gerade auch im Internet: Das Angebot sollte informativ beschrieben, die Kontaktadressen sollten leicht zu finden, Preise und Bedingungen transparent sein.
- Ein gutes Zeichen ist auch, wenn Referenzen angegeben werden. Scheuen Sie sich nicht, dort auch nachzufragen.
- Laden Sie die ausgewählte Person zu sich ein, bevor Sie den Auftrag vergeben. Ist sie vertrauenswürdig und kompetent? Verfügt sie über Fähigkeitsausweise? Bei einem umfangreichen Auftrag empfiehlt sich ein Tag «Probearbeit» in Haus und Garten.
Je nach Auftrag werden Tages- oder Wochenpauschalen offeriert, oder der Aufwand wird nach Stunden verrechnet (ab 30 Franken pro Stunde). Der Hausbetreuungsdienst der Securitas, der auch exotische Tiere füttert, verlangt zum Beispiel 250 bis 300 Franken, um in einer städtischen Wohnung während 14 Tagen dreimal wöchentlich den Briefkasten zu leeren, Pflanzen zu giessen, Räume zu lüften und die Rollläden zu bewegen. Für vergleichbare Aufträge ausserhalb von Zentren steigt der Preis um bis zu einen Fünftel, abhängig von den Fahrzeiten.
Wie regelt man die Versicherung?
Professionelle Anbieter von Hausbetreuungsdiensten müssen über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Diese übernimmt den Schaden, den ein Helfer durch unsorgfältiges Arbeiten verursacht. Anbieter im Nebenerwerb brauchen eine Privathaftpflichtversicherung, die solche Schäden übernimmt.
Schaut jemand aus dem Bekanntenkreis zum Rechten – weder gegen Bezahlung noch für eine Gegenleistung und ohne vertragliche Verpflichtung –, handelt es sich um eine Gefälligkeit. Das heisst: Selbst wenn wegen einer groben Unvorsichtigkeit ein Schaden entstanden ist, wird die Bekannte für diesen rechtlich nie 100-prozentig haften. Gemäss Gerichtspraxis kann aus Gefälligkeiten ein Abzug bis zu 50 Prozent resultieren.
Wohin mit Hund und Katze?
Wer zum ersten Mal den Hund oder das Büsi in einem Tierheim unterbringen will, sollte sich für die Suche genügend Zeit einräumen – das lohnt sich, um für seinen Liebling den richtigen Platz zu finden. Das Tier lässt man am besten schon vor dem grossen Urlaub zwei, drei Tage im Ferienheim schnuppern. Bei Verhaltensauffälligkeiten nach diesem Test sollte man es unbedingt noch einmal in einem anderen Heim probieren, denn die Tiere werden nicht überall gleich betreut. Die Kosten: Für Hunde zahlt man je nach Grösse 30 bis 45 Franken pro Tag, für Katzen rund 20 Franken.
Was tun mit der Post?
Für die Feriendauer kann die Post gestoppt oder an die Ferienadresse nachgesandt werden. Die Kosten der Nachsendungen:
- In der Schweiz bis zwei Wochen zehn Franken, bis vier Wochen 20 Franken, ab vier Wochen 30 Franken.
- In Europa bis zwei Wochen 20 Franken plus fünf Franken pro Verlängerungswoche.
- Übrige Länder bis zwei Wochen 30 Franken plus zehn Franken pro Verlängerungswoche.
Die Nachsendung von Paketen ist nur in der Schweiz möglich und kostenpflichtig.
Das Zurückbehalten der Post (während maximal zweier Monate) kostet zehn Franken; auf Wunsch mit anschliessender Zustellung nach Hause gratis. Der entsprechende Auftrag muss spätestens drei Arbeitstage vor dem Stichtermin ergehen; Aufträge nimmt jede Poststelle entgegen. Sie können auch online eingereicht werden. Vertragsorganisationen von Zeitungen und Zeitschriften, die nicht von der Post zugestellt werden, müssen separat informiert werden.
Wie macht man Einbrechern das Leben schwer?
Ausser Hütern, die Präsenz markieren, empfehlen sich folgende Massnahmen:
- Einsteigehilfen wie Leitern oder Gartenmöbel wegräumen.
- Fenster nie kippen, sondern schliessen.
- Zeitschaltuhren täuschen vor, dass die Bewohner zu Hause sind. Nur sollten sie nach dem Zufallsprinzip funktionieren und nicht jeden Abend um dieselbe Zeit das Licht ein- und ausschalten.
- Unvorsichtig ist es, über den Telefonbeantworter mitzuteilen, für wie lange man in den Ferien ist.
- Weder Bargeld noch Schmuck, noch Wertsachen im Haus zurücklassen. Besser: einen Banktresor mieten.
- Hausschlüssel nie ausserhalb des Hauses verstecken.
- Hinweise für die Nachbarn oder den Briefträger nicht an der Eingangstür anbringen.
- Schutzvorrichtungen wie Querriegelschlösser, Alarmanlagen oder Fensterbeschläge erschweren das schnelle Eindringen in Haus oder Wohnung – die meisten Diebe geben nach kurzer Zeit auf.
- Gut lesbare Adressetiketten am Reisegepäck am Flughafen können Einbrechern unerwünschte Hinweise geben.
Den Hund mitnehmen?
Im Auto oder im Ferienland selber kann es für Hunde leicht zu heiss oder zu stressig werden. Kühler ist die Flugreise: Hunde bis fünf Kilogramm darf man in einem speziellen Behälter ins Flugzeug mitnehmen – das muss aber frühzeitig bei der Fluggesellschaft gemeldet werden. Hunde über fünf Kilogramm müssen im Transportraum des Flugzeugs reisen.
Grundsätzlich gilt: Für die Einreise des Hundes in ein europäisches Land und die Rückkehr in die Schweiz werden eine gültige Tollwutimpfung, ein Mikrochip und ein Heimtierausweis verlangt. Achtung: Viele Gebiete im Mittelmeerraum sind mit Parasiten verseucht. Beim Tierarzt gibts Mittel zur Vorbeugung. Aussereuropäische Länder: Veterinärbehörde, Botschaft oder Zollstelle informieren über Einreisebedingungen.
Nützliche Links zu Reisen und Haustieren
Bundesamt für Veterinärwesen: www.bvet.admin.ch/...
Informationen zu Reisen mit Tieren im Flugzeug bietet die Luftfahrtorganisation IATA: www.iata.org/... (Suchbegriff «live animals»)
Tierheime in der ganzen Schweiz: www.tierheime.ch; www.hundepension.ch
Websites mit Inseraten zu Tier- und Hausbetreuung sowie Housesitting: www.petweb.ch/...; www.tier-inserate.ch
© Beobachter Ausgabe 12 vom 10. Jun 2009 - Alle Rechte vorbehalten

