Feriensouvenirs
Echter Ärger mit falscher Ware
Wer mit einer gefälschten Markenuhr bei der Zollkontrolle erwischt wird, ist das preiswerte Stück schnell los.
Der Strand war schön, die Geschichte des charmanten Herrn glaubwürdig, und spätestens bei der Nennung des tiefen Preises wird man ohnehin schwach; schliesslich zieht eine goldene Rolex am braun gebrannten Handgelenk die Blicke an. Leider auch jene der Zöllner: Wer eine gefälschte Uhr kauft und hierzulande einführt, macht sich strafbar.
Schöpfen die Zollbeamten Verdacht, dass die gefälschte Uhr das Markenschutzgesetz verletzt, ziehen sie die Uhr ein. Weiter obliegt es ihnen, die Uhr einzustampfen. Ist der Uhrenbesitzer damit nicht einverstanden, kontaktiert das Zollamt die von der Fälschung betroffene Uhrenfirma. Diese kann den uneinsichtigen Besitzer verzeigen.
Auch in den Ferien erworbener Goldschmuck kann Ärger bereiten. Denn häufig sind die am Strand oder auf der Strasse erstandenen Stücke nicht aus dem versprochenen Feingold, sondern lediglich vergoldet.
Abgesehen vom Preisunterschied kann der Laie ein kostbares Schmuckstück oder eine Nobeluhr kaum von einer guten Imitation oder Fälschung unterscheiden. Auf der sicheren Seite ist nur, wer auch im Ausland beim anerkannten Fachmann einkauft und auf allfällige Betrügereien vorbereitet ist.
Edelmetalkontrolle
- Die Zollverwaltung klärt in ihrer Broschüre «Echt, unecht oder gefälscht» auf, wie die Spreu vom Weizen getrennt werden kann. Sie ist kostenlos erhältlich: Download (PDF)
- Die Adressen der Edelmetallkontrollämter finden Sie bei der Eidgenössischen Zollverwaltung: www.ezv.admin.ch
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© Beobachter Ausgabe 16 vom 09. Aug 2002 - Alle Rechte vorbehalten







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