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Flugreisen

Gepäck verspätet oder beschädigt

Text:
  • Barblina Töndury
Bild:
  • Thinkstock Kollektion
Ausgabe:
12/05

So viel bezahlt die Fluggesellschaft, wenn das Gepäck verloren geht:

  • Kommt das Gepäck beschädigt, verspätet oder gar nicht an, haftet die Fluggesellschaft. Wie viel sie bezahlt, richtet sich nach den Beförderungsbedingungen oder internationalen Abkommen.

  • Gemäss dem Montrealer Übereinkommen erhält der Passagier für verlorenes, beschädigtes oder verspätetes Gepäck höchstens 1000 sogenannte Sonderziehungsrechte, was ungefähr 1800 Franken entspricht. Allerdings muss man den Schaden belegen können. Wenn der Passagier beim Einchecken einen höheren Wert angemeldet und einen Zuschlag bezahlt hat, haftet die Fluggesellschaft bis zur vereinbarten Summe.

 

Wichtig!

 

  • Das Gepäck mit der Heim- und der Zieladresse versehen.

  • Den Schaden oder Verlust des Gepäcks möglichst sofort melden.

  • Wertvolles zu Hause lassen oder eine Reisegepäckversicherung abschliessen.

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© Beobachter Ausgabe 12 vom 09. Jun 2005 - Alle Rechte vorbehalten

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