Import
Wie Sie sich korrekt verhalten
Was Sie bei der Einreise in ein Land tun müssen, wenn Sie Waren einführen - denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
- Sagen Sie den Zöllnern, dass Sie Waren einführen – besonders dann, wenn Sie die Importbestimmungen nicht genau kennen. Sollten Zöllner bei einer Kontrolle feststellen, dass Sie zu viel oder unerlaubte Waren einführen wollten, können Sie wegen vorsätzlichen Zollvergehens gebüsst werden. Das kann teuer werden: Die Busse beträgt dann ein Mehrfaches des geschuldeten Zoll- oder Mehrwertsteuerbetrags.
- Bei kleineren Einkäufen im Ausland sollten Sie darauf achten, dass Sie die Warenfreigrenze von 300 Franken nicht überschreiten. Selbst wenn der Wert der eingeführten Waren lediglich ein oder zwei Franken über dem Freibetrag liegt, ist die Mehrwertsteuer stets für den Gesamtbetrag zu entrichten. Das führt am Zoll immer wieder zu Diskussionen.
- Beachten Sie bei Lebensmitteleinkäufen die besonderen Beschränkungen bei alkoholischen Getränken, Tabak, Fleisch und Milchprodukten.
- Broschüren zu den Mehrwertsteuer- und Zollvorschriften erhalten Sie an den Grenzübergängen. Diese sind auch im Internet unter www.zoll.admin.ch verfügbar.
- Beachten Sie die speziellen Bestimmungen für die Einfuhr von Haustieren wie Hunde und Katzen. Informieren Sie sich noch in der Schweiz über die Artenschutzbestimmungen, falls Sie beabsichtigen, exotische Souvenirs mitzubringen. Unter www.bvet.admin.ch finden Sie dazu nützliche Informationen.
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© Beobachter Ausgabe 4 vom 21. Feb 2003 - Alle Rechte vorbehalten







