Notfall im Ausland
Wer hilft?
Frage: Ich rechne ja nicht damit – aber wer würde einspringen, wenn ich in den Ferien fern der Heimat bis aufs Hemd ausgeraubt würde und mir von der Schweiz aus niemand helfen könnte?
Zu Ihrer Beruhigung: Sie müssten nicht betteln gehen. Wenn alle Stricke reissen, wird Ihnen dank der «Verordnung über die finanzielle Hilfe an vorübergehend im Ausland weilende Schweizer Staatsangehörige» geholfen. Im Rahmen dieses Gesetzes kann Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, die sich nicht länger als drei Monate im Ausland aufhalten, ein Vorschuss geleistet werden.
Etwa wenn man aus irgendwelchen Gründen kein Geld mehr hat, Überweisungen der eigenen Bank oder Unterstützung von Angehörigen oder Freunden nicht möglich sind. Der Vorschuss, der von einer Schweizer Vertretung im Ausland gewährt wird, dient zur Rückreise in die Schweiz oder zur Finanzierung des Aufenthalts, bis eine Rückreisemöglichkeit eintritt.
Ein Vorschuss kann auch nötig werden, wenn eine Notfallbehandlung im Spital bar bezahlt werden muss. Der Betrag ist zuzüglich Kosten und Gebühren innerhalb von 60 Tagen zurückzuerstatten.
Anzeige:
© Beobachter Ausgabe 15 vom 22. Jul 2009 - Alle Rechte vorbehalten




