Retourflug

Wenn Sie von Airlines stehen gelassen werden

Text:
  • Michael Krampf
Bild:
  • Stock-Kollektion colourbox.com
Ausgabe:
14/09

Wer bei einem Retourticket den Hinflug verfallen lässt und nur den Rückflug benutzen möchte, muss damit rechnen, dass die Fluggesellschaft das ablehnt – illegalerweise.

Die Preispolitik vieler Airlines ist grotesk: Einfachflüge kosten häufig doppelt so viel wie Retourtickets. Und wer etwa von Zürich nach Warschau reisen möchte, fliegt womöglich günstiger, wenn er ein Ticket Stuttgart-Zürich-Warschau kauft. Doch aufgepasst! Steigen Sie dann erst in Zürich ein oder lassen Sie einen Hinflug verfallen, nehmen viele Airlines Sie nicht mehr mit. Denn sie erklären in ihren Transportbedingungen Tickets für ungültig, wenn nicht alle Strecken lückenlos und in der gebuchten Reihenfolge abgeflogen werden.

Diese sogenannte Verfallklausel wurde von mehreren deutschen Gerichten und Ende 2008 auch vom Zivilgericht Basel-Stadt für ungültig erklärt. Doch die Fluggesellschaften halten sich nicht an die Urteile. Wenn Sie also ein Retourticket kaufen und auf den Hinflug verzichten, müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen der Rückflug verweigert wird. Wollen Sie als One-Way-Passagier vom günstigen Retourtarif profitieren, sollten Sie ein Retourticket kaufen, bei dem die gewünschte Flugverbindung der Hinflug ist.

Was Sie sonst beim Buchen eines Fluges wissen müssen, finden Sie auf www.helponline.ch

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