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aktualisiert am 22. Jul 2011 09:34Verkehrsbusse im Ausland

Die langen Arme der Polizei

Text:
  • Patrick Strub
Bild:
  • Stock-Kollektion colourbox.com
Ausgabe:
15/09

In den Ferien im Ausland eine Verkehrsbusse kassiert? Eine Lappalie, denkt man. Falsch: Wer sich spätere Schwierigkeiten ersparen möchte, tut gut daran, die Rechnung zu bezahlen.

Zwei Polizisten, die den Streifenwagen vor dem Haus abstellen und dann an der Tür klingeln: eine Szene, die die meisten nur aus Filmen kennen. Unangenehm ist es, wenn man selber die Hauptrolle spielt – erst recht zur Feierabendstunde, wenn die ganze Nachbarschaft zu Hause ist und sich an der Action erfreut. So erging es Bernhard Dall (Name geändert) aus Zürich, den das Auftauchen der Beamten ziemlich erstaunte – und noch mehr der Grund dafür: eine simple Parkbusse über 44 Euro aus Italien, wo er ein halbes Jahr zuvor Ferien mit seiner Familie verbracht hatte.

«Das kommt vor», sagt Michael Wirz, Mediensprecher der Stadtpolizei Zürich. «Wenn ein Rechtshilfeersuchen für die Zustellung gestützt auf ein zwischenstaatliches Übereinkommen eintrifft, müssen wir dem nachkommen.» Umgekehrt stellt die Stadtpolizei Ausländern, die hier gegen die Verkehrsregeln verstossen haben, jedoch keine Bagatellbussen auf dem Rechtshilfeweg zu. «Der Aufwand für das Rechtshilfeersuchen stünde in keinem Verhältnis zur Höhe der Busse.»

Im Fall von Bernhard Dall wurde die Situation geradezu kafkaesk, als der eine Uniformierte – wohl aus purer Gewohnheit – seinen massiven Stiefel zwischen Tür und Rahmen stellte, während sein Kollege, weiter hinten stehend, «absicherte». Die dennoch freundlichen Herren übergaben Dall die Busse mit der unverbindlichen Empfehlung, sie zu begleichen – und dem zusätzlichen Hinweis, dass es ihnen eigentlich egal sei, ob er das tue oder nicht. Sie seien lediglich mit der Zustellung des Dokuments beauftragt, so die Polizisten.

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Verträge mit Frankreich und Deutschland

Dass ein Zwei-Mann-Team ausrückt, um eine Busse von umgerechnet 65 Franken zu überbringen, ist ungewöhnlich. «Ausländische Verkehrsbussen können direkt per Post an die betroffene Person in der Schweiz zugestellt werden», sagt Folco Galli, Informationschef des Bundesamts für Justiz. Wer den ihm zur Last gelegten Sachverhalt bestreitet, könne bei der ausländischen Behörde seine Einwände fristgerecht geltend machen. Für die Vollstreckung der Busse, so Galli weiter, bestehe zwar eine Rechtsgrundlage – die bei Bagatellfällen aber nicht angewendet werde. Möchte man das fragliche Land später wieder bereisen, ist man aber in jedem Fall gut beraten, zu bezahlen, da es sonst bei der nächsten Einreise zu Problemen kommen kann. Ohnehin dürften die Zeiten, als man Knöllchen aus dem Ausland als Lappalie abhaken konnte, bald vorbei sein. So besteht laut Galli seit dem 1. Juli mit Frankreich ein Vertrag, der ein Busseninkasso vereinfacht; Deutschland dürfte in absehbarer Zeit folgen.

Eine Rechnung von 533 Dollar

Italien-Fan Bernhard Dall bezahlte seine 44 Euro denn auch postwendend – er wusste immerhin noch, wofür. Anders Max Roduner (Name geändert), der kürzlich Post von einem Gericht in Kalifornien bekam: «Ich wurde dort vor neun Jahren von der Polizei angehalten, weil ich – soweit ich mich erinnern kann – ein wenig zu schnell unterwegs war.» Weil er damals längere Zeit in einem Hotel wohnte, gab er dieses als Zustelladresse an. «Als ich etwa zwei Monate lang nichts gehört hatte, erkundigte ich mich bei der Polizei, wo ich die Busse nun begleichen könne.» Er müsse einfach warten, beschied man ihm. Nach neun Jahren Warten und ein paar hundert Dollar Gebühren zusätzlich hält Roduner nun die Rechnung über 533 Dollar in den Händen. Ob die Forderung nach US-Recht verjährt ist und was ihm bei Nichtbezahlung blüht, muss er jetzt auf eigene Kosten abklären lassen. Oder besser: einfach bezahlen.

Verschiedene Länder, verschiedene Sitten - daher kann je nach Destination auch Anderes blühen, beispielsweise ein Polizeigeleit direkt bis zum Geldautomaten. Es lohnt sich also, jeweils genügend Bargeld mit sich zu führen. So zum Beispiel auch bei Ferien in Slowenien. Gemäss Hinweisen des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten müssen Bussen dort immer sofort bezahlt werden: «Die Polizei hat andernfalls das Recht, Pass, Identitätskarte und Fahrzeugpapiere zu beschlagnahmen, bis die Busse bezahlt ist.» Da weiss man immerhin, was man (nicht mehr) hat.

So viel bezahlt man für Verkehrsdelikte in Europa

Alle Angaben in Franken (umgerechnet)

 

 

Promille-
grenze
Alkohol
am Steuer 
20 km/h
zu schnell
Park-
delikt
Belgien 0,5 ab 140 ab 100 ab 50
Bosnien-Herzegowina 0,5 ab 150 ab 15  20
Bulgarien 0,5 ab 200 ab 20 ab 40
Dänemark  0,5 bis 1 MV*  ab 70  70
Deutschland 0,5 ab 500  bis 35 ab 10
Estland  0,0 bis 1150  bis 35  bis 70
Finnland 0,5 ab 15 TS** ab 70  ab 10
Frankreich 0,5 ab 135 ab 90 ab 10
Griechen-
land
0,5 ab 100 ab 50 ab 40
Gross-
britannien 
0,8 bis 6500 ab 75 ab 40
Irland 0,8 ab 1270 ab 80 ab 40
Island 0,5 ab 490 ab 70 ab 10
Italien  0,5 ab 540 ab 155 ab 35
Kroatien 0,5 ab 135  bis 70 ab 40
Lettland 0,5 ab 140 ab 10 ab 5
Liechten-
stein
0,8 ab 240  ab 40
Litauen 0,4 ab 290 ab 10 ab 10
Luxem-
burg
0,8 ab 145 ab 50 ab 25
Malta 0,8 ab 480 ab 25 ab 25
Mazedonien 0,5 ab 65 ab 30 ab 25
Montenegro 0,5 ab 60 ab 20 ab 20
Niederlande 0,5 ab 250 ab 100 ab 50
Norwegen 0,2 ab 560 ab 395 90
Österreich   0,5 ab 218 ab 21 ab 21
Polen 0,2 ab 145 ab 10 ab 20
Portugal 0,5 ab 250 ab 60 ab 30
Rumänien 0,0 ab 125 ab 85 ab 30
Schweden 0,2 ab 180 ab 260 ab 40
Schweiz 0,5 ab 380 ab 110 ab 25
Serbien 0,5 ab 55 ab 20  20
Slowakei 0,0 ab 230 ab 160  bis 135
Slowenien 0,5 ab 180 ab 50 ab 40
Spanien 0,5 ab 300 ab 90  bis 90
Tschechien 0,0 ab 900 ab 40 ab 35
Türkei 0,5 ab 150 ab 60 30
Ungarn 0,0 ab 330 ab 100 ab 10
Zypern 0,5 bis 1700 ab 10 ab 25 

*MV = Nettomonatsverdienst (Strafberechnung nach Monatsverdienst)
**TS = Tagessatz
Alle Angaben sind Richtwerte, ohne Gewähr. Stand März 2009; Quelle: ÖAMTC/ADAC

Weitere Infos

Auf der Beratungsplattform HelpOnline finden Sie weitere Informationen zum Thema: www.helponline.ch

© Beobachter Ausgabe 15 vom 22. Jul 2009 - Alle Rechte vorbehalten

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