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Whistleblowing

So machen Sie Unrecht publik

Text:
  • Dominique Strebel
Bild:
  • Thinkstock Kollektion
Ausgabe:
13/11

Bekämpfen Sie Missstände: Der Beobachter lanciert sichermelden.ch, die Plattform für anonyme Meldungen.

www.sichermelden.ch: So machen Sie Unrecht publik

1. Vorsicht von Beginn weg

Wenn Sie im Betrieb oder in der Verwaltung als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter gravierende Missstände festgestellt haben und diese melden wollen, sollten Sie zuerst Ihre Motivation klären: Weshalb wollen Sie den Missstand melden? Vor ­allem aus Rache oder weil Ihnen das Wohl von Betrieb oder Staat wichtig ist? Meist haben Whistleblower gemischte Motive, doch sollten die öffentlichen Interessen die privaten überwiegen, sonst könnte Ihre Meldung zum Bumerang werden.

Schätzen Sie die privaten Konsequenzen einer Meldung ab. Besprechen Sie mit Ihrer Familie und nahestehenden Personen, ob die Belastungen, die auf Sie zukommen, tragbar sind.

Ganz wichtig: Wollen Sie anonym bleiben, müssen Sie von Anfang an darauf achten, keine Spuren zu hinterlassen. Dokumentieren Sie die Missstände. Benutzen Sie dafür aber an Ihrem Arbeitsplatz weder Computer noch Mail noch Telefon. Suchen Sie Verbündete, die sich auch an unhaltbaren Zuständen stossen – aber immer mit Bedacht. Und posaunen Sie Ihre Absicht nicht herum. Die grösste Gefahr für einen Whistleblower sind nämlich die Whistle­blower selbst. Aufgeflogen sind vor allem jene, die sich verraten haben.

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2. Die rechtliche Beratung

Whistleblower müssen oft Repressalien in Kauf nehmen – von Mobbing bis hin zur Kündigung. Deshalb sollten Sie sich frühzeitig rechtlich beraten lassen. Dies macht die neue Whistleblower-Beratung des Beobachters für Beobachter-Mitglieder kostenlos (Telefon 043 444 54 11, von 9 bis 13 Uhr).

Die Beraterinnen und Berater des Beobachters informieren Sie über das kor­rekte Vorgehen, weisen auf interne und ­externe Meldestellen für Whistleblower hin und vermitteln auf Wunsch spezialisierte Anwältinnen und Anwälte, die stellvertretend für Sie Missstände Vorgesetzten oder Anlaufstellen melden und nötigenfalls in den Medien öffentlich machen.

So profitieren Sie vom Schutz des Anwaltsgeheimnisses und können anonym bleiben – wie verschiedene Fälle gezeigt haben. Dieser Weg hat einen Nachteil: ­Anwältinnen und Anwälte kosten.

3. Die Meldeplattform im Internet

Unter www.sichermelden.ch können Sie dem Beobachter Missstände in wenigen Mausklicks anonym – oder unter Angabe Ihrer Personalien – melden. Auch Dokumente, die Ihren Vorwurf stützen, können Sie auf einfache Art und Weise hochladen. Diese Meldungen gehen an spezialisierte Journalistinnen und Journalisten des Beobachters. Wir suchen weitere Quellen, konfrontieren Kritisierte mit den Vorwürfen und machen die Missstände öffentlich, falls sie sich erhärten.

Ihre Sicherheit ist optimal. Wenn Sie auf www.sichermelden.ch ­eine anonyme Meldung machen, wissen nicht einmal wir, wer Sie sind. Geben Sie bei einer Meldung Ihre Personalien an, erleichtert uns dies aber die Arbeit, weil wir Sie bei Unklar­heiten fragen können. Ihre Anonymität wird von uns auch so gewahrt, denn wir schützen Informantinnen und Informanten mit Hilfe des Zeugnisverweigerungsrechts auch vor Gericht.

Sicherheit: Die Website wurde von einer auf Internetsicherheit spezialisierten Firma ausführlich getestet und garantiert grösstmögliche technische Sicherheit. Die uns überlassenen Informationen werden nicht weitergegeben.

Die neue Meldeplattform: sichermelden.ch

  • Sicher: Die Website wurde von einer spezialisierten Firma getestet und ­garantiert grösstmögliche Sicherheit der Datenübermittlung.

  • Einfach: In fünf Schritten können Sie einen Missstand melden und ­Angaben zu Beteiligten und Zeugen machen ­sowie Dokumente hochladen.

  • Geheim: Ihre Anonymität ist absolut gewährleistet. Wenn Sie in das entsprechende Feld anklicken und Ihren Namen nirgends erwähnen, weiss nicht einmal der Beobachter, wer Meldung gemacht hat.

  • Persönlich: Wenn Sie Ihre Personalien angeben, können wir mit Ihnen ­Kontakt aufnehmen. Trotzdem sind Sie geschützt. Wir nennen auch vor ­Gericht unsere Informanten nicht.

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