Alimente
Zahlen Erben weiter?
Vor ein paar Wochen verstarb mein Exmann. In meinem Scheidungsurteil vom August 2000 ist festgehalten, dass ich bis zu meinem Tod Alimente erhalte. Müssen nun die Erben meines Exmannes die Alimente für mich bezahlen? Ute P.
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Unterhaltsrenten erlöschen grundsätzlich mit dem Tod des pflichtigen Exgatten, weil der Unterhaltsanspruch auch geendet hätte, wenn die Ehe noch bestanden hätte. Nur ausnahmsweise vererbt sich die Unterhaltspflicht an die Erben des Verstorbenen weiter: etwa wenn Sie in der Scheidungskonvention vereinbart hätten, dass der Unterhaltsbeitrag aus dem Nachlass des verstorbenen Exgatten bis zu Ihrem Tod weiterzubezahlen ist. Oft wird abgemacht, dass die Alimente weiterbezahlt werden, allerdings abzüglich der Einnahmen aus der AHV, der Pensionskasse und anderen Versicherungen. Aber Achtung! Damit der Alimentenanspruch wirksam gegen die Erben besteht, braucht es zusätzlich eine entsprechende Klausel im Testament des Exmannes oder in einem gemeinsamen Erbvertrag.
© Beobachter Ausgabe 16 vom 05. Aug 2004 - Alle Rechte vorbehalten











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