Beistandschaft
«Kann ich die Gelddinge meiner Mutter regeln?»
Meine Mutter wird immer vergesslicher. Ich mache mir Sorgen, dass sie es bald nicht mehr schaffen wird, ihre finanziellen Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Ich würde ihr gern behilflich sein. Kann sie mir eine Vollmacht erteilen – oder gibt es noch eine andere Möglichkeit? Marie-Louise K.

(Bild: Uwe Noelke)
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Das Älterwerden bringt es oft mit sich, dass man aufgrund psychischer oder physischer Erkrankungen seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.
Gesetzlich gibt es die Möglichkeit, dass Ihnen Ihre betagte Mutter eine Vollmacht erteilt. Damit können Sie als Drittperson die Befugnis erhalten, stellvertretend Rechtsgeschäfte zu erledigen. Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen oder abgeändert werden. Damit die Vollmacht rechtskräftig wird, muss Ihre Mutter bei ihrer Erteilung noch voll urteilsfähig sein.
Eine andere Möglichkeit ist die Errichtung einer Beistandschaft. Die Beistandschaft muss bei der Vormundschaftsbehörde des Wohnorts Ihrer Mutter beantragt werden. Es gibt verschiedene Formen der Beistandschaft, je nachdem, ob mit der Beistandschaft eher die finanziellen oder die allgemeinen Angelegenheiten erledigt werden sollen. Ihre Mutter und Sie haben das Recht, eine Person als Beistand vorzuschlagen. Sprechen keine wichtigen Gründe dagegen, können Sie auch selbst Beiständin werden. Dies ist allerdings nicht immer die beste Lösung. Es können Interessenkonflikte und Spannungen innerhalb der Familie entstehen, die vermieden werden, wenn eine aussenstehende Person das Amt übernimmt.
Vormundschaftsbehörde kontrolliert
In jedem Fall gilt: Die Vormundschaftsbehörde bestellt den Beistand und kontrolliert seine Arbeit und Rechnungsstellung. Auf die Frage, welcher Form der Vertretung der Vorzug zu geben ist, gibt es keine eindeutige Antwort. Mit der Vollmacht können die Angelegenheiten im privaten Kreis geregelt werden. Mit zunehmendem Alter Ihrer Mutter und nachlassender Urteils- und Handlungsfähigkeit kann ein Einbeziehen der Vormundschaftsbehörde unerlässlich werden und zudem für die Familie eine Entlastung bringen.
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© Beobachter Ausgabe 22 vom 27. Okt 2005 - Alle Rechte vorbehalten











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