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Beobachter-Fall: Schulrat erhielt Lektion

Text:
  • Walter Noser
Ausgabe:
11/02

Auch Eltern, deren Kinder nicht ins Klassenlager wollten, hätten laut dem Schulrat von Schmerikon SG einen Teil der Kosten tragen sollen. Der Beobachter half mit, diesen Entscheid rückgängig zu machen.

Wer nicht ins Klassenlager will, kann stattdessen den normalen Schulunterricht besuchen – so beschloss es der Schulrat in Schmerikon SG. Der 15-jährige Dominik Schraner wollte nicht. Also teilte die Schulratspräsidentin Dominiks Mutter (Bild) telefonisch mit, sie bekomme das bereits bezahlte Geld zurück, ein Schreiben sei unterwegs. Im Brief stand dann aber, dass nur zwei Drittel der Kosten rückerstattet würden, da der Schule Umtriebe entstanden seien.

Wie Annemarie Schraner war auch der Beobachter der Meinung, dafür können die Eltern nichts. Er schrieb dem Schulrat, es wäre angebracht, wenn die Schule die entstandenen Unkosten nicht auf die Eltern abwälze. Aber davon wollte der Schulrat nichts hören.

Das liess die Mutter nicht auf sich sitzen. «Es darf doch nicht sein, dass der Schulrat von den Eltern Geld verlangen kann», schrieb sie in einer Beschwerde ans Erziehungsdepartement in St. Gallen. Und siehe da: Plötzlich teilte der Schulrat Annemarie Schraner mit, es liege ein Missverständnis vor. Doch auf die Frage, worin denn das Missverständnis liege, lautete die Antwort, dies unterliege dem Amtsgeheimnis.

Ob Amtsgeheimnis oder nicht: Alle Eltern, deren Kinder nicht ins Lager wollten, haben ihr Geld zurückerhalten.

© Beobachter Ausgabe 11 vom 31. Mai 2002 - Alle Rechte vorbehalten

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