Das neue Urteil
Vorsorgefall nach der Scheidung
Ein Scheidungsurteil bezüglich Pensionskassenguthaben ist verbindlich - auch wenn die Pensionskassengelder noch nicht an die beiden Ex-Ehepartner ausbezahlt wurden und plötzlich einer der beiden erkrankt.
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Im konkreten Fall wurde ein Mann aus gesundheitlichen Gründen frühzeitig pensioniert, kurz nachdem seine Scheidung rechtskräftig geworden war. Die Austrittsleistung seiner Pensionskasse war noch nicht geteilt worden. Der Mann versuchte deshalb geltend zu machen, seine Frau habe kein Anrecht auf die Hälfte der Pensionskassengelder, wie das im Scheidungsurteil festgelegt worden war - gegebenenfalls könne ihr eine angemessene Entschädigung zugesprochen werden. Das Bundesgericht hingegen stellte klar, dass für die Beurteilung der Frage «Teilung der Pensionskassengelder oder Entschädigungsanspruch» der Moment massgeblich sei, zu welchem eine Scheidung rechtskräftig werde. Selbst eine lange Verfahrensdauer vor dem Versicherungsgericht zur Berechnung der Teilungsansprüche nach der Scheidung dürfe den Teilungsgrundsatz des Gesetzgebers nicht aus den Angeln heben, entschied das Bundesgericht.
Bundesgericht, Urteil vom 16. Februar 2006 (BGE 132 III 401)
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© Beobachter Ausgabe 20 vom 27. Sep 2006 - Alle Rechte vorbehalten











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