Diplomvergabe
Die Schule fiel durch
Tara Aziz hatte alle Prüfungen bestanden. Trotzdem wollte ihr das Kaufmännische Lehrinstitut kein Diplom ausstellen.

(Bild: Renate Wernli)
Bis vor zwei Jahren arbeitete Tara Aziz als Sachbearbeiterin im Flughafen Kloten. Dann verlor sie ihre Arbeitsstelle. Um ihre Chancen bei der Jobsuche zu verbessern, entschied sich die gebürtige Irakerin, beim Kaufmännischen Lehrinstitut (KLZ) die Handels schule zu absolvieren.
Das Büffeln machte sich bezahlt: Im September 2006 schloss die 32-Jährige alle Prüfungen mit Erfolg ab. Doch ihre Bewerbungen muss Tara Aziz ohne diesen Leistungsausweis verschicken. Der Grund: Die Schulleitung des Kaufmännischen Lehrinstituts will das versprochene Diplom erst ausstellen, wenn Tara Aziz alle noch ausstehenden Schulgelder bezahlt hat. Tatsächlich geriet Aziz wegen ihrer Arbeitslosigkeit in einen finanziellen Engpass. Die Schule stimmte deshalb einer Ratenzahlung aus drücklich und schriftlich zu. «Darf die Schule trotz dieser Vereinbarung das Diplom zurückbehalten?», wollte Tara Aziz vom Beobachter-Beratungszen trum wissen. Nein, lautet die klare Antwort. Ein solches Vorgehen verstösst gegen das Gesetz. Als «Pfand» dürfen bei Zahlungsverzug nur verwertbare Gegenstände zurückbehalten werden. Ein Diplom lässt sich aber nicht verkaufen.
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© Beobachter Ausgabe 1 vom 03. Jan 2007 - Alle Rechte vorbehalten











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