Ehe

Heiraten mit Rücktrittsrecht?

Text:
  • Alexandra Gavriilidis
Ausgabe:
1/08

Frage: Meine Bekannte hat einen Monat nach der Heirat festgestellt, dass die Liebe doch nicht gross genug ist, und möchte sich wieder scheiden lassen. Gibt es eine Frist nach der Trauung, die eine sofortige Auflösung der Ehe ermöglicht?

Wenn es «nur» daran liegt, dass die Liebe nicht ausreicht, um zusammenzubleiben, steht nur der Weg der Scheidung offen. Mit einer Scheidungsvereinbarung kann das gemeinsame Begehren sofort beim Gericht eingereicht werden. Widersetzt sich der Mann hingegen, muss die Ehefrau zwei Jahre getrennt leben und kann frühestens dann auf Scheidung klagen.

In sehr seltenen Ausnahmefällen kann eine Ehe gerichtlich für ungültig erklärt werden. Die Ehefrau, die sich sofort von den Ehebanden befreien will, kann eine Ungültigerklärung der Ehe nur verlangen, wenn sie beispielsweise über wesentliche Eigenschaften des Ehemanns absichtlich getäuscht wurde und ihn (auch) deshalb geheiratet hat. Also wenn der Ehemann ihr weisgemacht hat, er sei kinderlos, ohne Schulden und nicht vorbestraft und in Tat und Wahrheit das Gegenteil der Fall ist.

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© Beobachter Ausgabe 1 vom 09. Jan 2008 - Alle Rechte vorbehalten

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