Empfängnisverhütung

Kann ich ihr die Pille verbieten?

Text:
  • Karin von Flüe
Ausgabe:
17/08

Frage: Mein Exmann hat - ohne mich zu fragen - meiner 16-jährigen Tochter die Pille verschafft. Dabei habe ich das alleinige Sorgerecht. Was kann ich gegen diese Aktion unternehmen?

Wenn Ihre Tochter die Antibabypille einnehmen will, können Sie dies nicht verhindern. Das Zivilgesetzbuch überlässt es urteilsfähigen Jugendlichen, selber über höchstpersönliche Rechte wie Eingriffe in ihren Körper zu entscheiden. Also können sie allein eine medizinische Behandlung zulassen - egal, ob es sich um eine Operation, eine Impfung oder eben die Einnahme von Medikamenten wie der Antibabypille handelt. Als urteilsfähig gilt, wer die Tragweite seiner Entscheidungen vernünftig abzuschätzen weiss. Bei einer 16-Jährigen darf man davon ausgehen, dass sie reif ist, selber über Empfängnisverhütung zu entscheiden. Sollte Ihr Exmann der Tochter die Pille finanzieren, könnten Sie theoretisch als allein Sorgeberechtigte verlangen, dass er diese Geschenke zurücknimmt. Praktisch dürfte es sinnvoller sein, mit Ihrer Tochter offen über Verhütung und Aidsprävention zu sprechen.

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© Beobachter Ausgabe 17 vom 20. Aug 2008 - Alle Rechte vorbehalten

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