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Entgelt für Pflege?

Text:
  • Cornelia Döbeli
Ausgabe:
4/02

«Ich kümmerte mich die letzten Jahre intensiv um meine kranke Mutter – machte ihre Wäsche und reinigte die Wohnung. Von meiner Schwester erhielt ich keine Hilfe. Nun ist meine Mutter gestorben. Kann ich nachträglich ein Entgelt verlangen?» Margrit F.

Im Gesetz ist kein Entgelt vorgesehen für einen Einsatz, wie Sie ihn geleistet haben. Es wird davon ausgegangen, es handle sich dabei um eine so genannt sittliche Pflicht. Um bei der Erbteilung nicht mit Ihrer Schwester streiten zu müssen, wäre es sinnvoll gewesen, wenn Ihnen die Mutter einen Lohn bezahlt oder im Testament eine Entschädigung für Ihre Leistungen festgehalten hätte. Da sie beides nicht getan hat, können Sie nur hoffen, dass Ihre Schwester guten Willen zeigt. Denn wäre Ihre Mutter in einem Alters- oder Pflegeheim betreut worden, hätte dies viel Geld gekostet, und der Nachlass wäre heute auf jeden Fall viel kleiner.

© Beobachter Ausgabe 4 vom 22. Feb 2002 - Alle Rechte vorbehalten

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