Frage und Antwort

«Wie wäre das mit Britney in der Schweiz?»

Text:
  • Walter Noser
Ausgabe:
23/07

Frage: Britney Spears hat man die Kinder weggenommen, weil sie kifft, trinkt und zu viele Partys feiert. Wäre ihr das hier auch passiert?

Ein zweifelhafter Lebenswandel bedeutet nicht zwingend, dass eine Mutter ihre Kinder vernachlässigt. Wenn sie dies jedoch tut, müssen die Behörden aktiv werden. Möglich wäre in einem solchen Fall, dass der Mutter die elterliche Sorge entzogen und dem Vater allein zugestanden würde - wie es im Fall der US-Sängerin passiert ist. Wahrscheinlicher wäre hierzulande aber, dass die Kinder einen Erziehungsbeistand bekämen, der die Mutter mit Rat und Tat unterstützt. Die Vormundschaftsbehörde oder das Gericht könnte dem Beistand darüber hinaus besondere Befugnisse übertragen, die ihn zu allen nötigen Vorkehrungen ermächtigt. Kurz: Er könnte der Mutter vorschreiben, was sie in der Erziehung zu tun und was sie zu unterlassen hat. Wenn sie sich nicht daran halten würde, müsste die Behörde einen Obhutsentzug anordnen und die Kinder bei einer geeigneten Pflegefamilie oder in einem Heim unterbringen. Als härteste Massnahme ist gemäss Schweizerischem Zivilgesetzbuch ein Entzug der elterlichen Sorge denkbar. Dabei entfallen alle Elternrechte ausser dem persönlichen Kontakt zum Kind. Britney Spears müsste nur noch bezahlen. Geld hätte sie ja.

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© Beobachter Ausgabe 23 vom 07. Nov 2007 - Alle Rechte vorbehalten

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