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Gute Lehre für die Kinder

Text:
  • Walter Noser
Ausgabe:
18/03

Ich habe soeben meine Stifti begonnen. Im Staatskundeunterricht hörte ich, dass meine Eltern während dieser Zeit für mich aufkommen müssen. Meine Eltern verlangen jedoch, dass ich sie mit meinem Lehrlingslohn unterstütze. Was soll ich tun? Basil V.

Walter Noser, Fachbereich Sozialfragen:

Es ist richtig, dass Eltern für die Ausbildung der Kinder aufkommen müssen. Die Unterhaltspflicht dauert über die Volljährigkeit hinaus, wenn das den Eltern zuzumuten ist und die Ausbildung mit 18 Jahren nicht abgeschlossen ist. Laut Gesetz können die Eltern aber einen Betrag verlangen, wenn verdienende Kinder noch daheim wohnen – welche Summe angemessen ist, erfahren Sie bei einer Budgetberatungsstelle (www.asb-budget.ch). Die Eltern tun Ihnen keinen Gefallen, wenn sie Ihnen den ganzen Lohn belassen. Denn Geldeinteilen will gelernt sein. Wenn Sie nach der Lehre auf eigenen Füssen stehen, müssten Sie recht viel verdienen, um auf ein Taschengeld in der Höhe Ihres jetzigen Lehrlingslohns zu kommen.

© Beobachter Ausgabe 18 vom 05. Sep 2003 - Alle Rechte vorbehalten

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