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Konkubinat

Neues Glück bringt neue Regeln

Text:
  • Walter Noser
Bild:
  • Marcel Nöcker
Ausgabe:
1/07

Wer nach einer gescheiterten Beziehung eine neue eingeht, muss die rosarote Brille zwischendurch ablegen - vor allem wenn Kinder da sind. Sängerin Marianne Cathomen weiss, wie das Modell Patchworkfamilie funktionieren kann.

Eine neue Liebe ist wie ein neues Leben - wers nicht glaubt, hat ein Herz aus Stein oder noch nie einen Schlager gehört. In diesem Genre weiss man nämlich schon lange, dass nur die Liebe zählt. Im realen Leben kann es aber nicht schaden, die rosarote Brille zwischendurch zur Seite zu legen und einen kritischen Blick auf den Alltag zu werfen, wo sich romantische Ideale an der Wirklichkeit messen müssen. Das weiss auch die Bündnerin Marianne Cathomen, die vor fünf Jahren beim Internationalen Grand Prix der Volksmusik den Sieg holte. «Liebe und Glück sind das Fundament einer Beziehung, Abmachungen und Regeln das Gerüst», sagt sie.

Nach zwölf Jahren Ehe liess sie sich Anfang 2005 vom Ex-Skifahrer Conradin Cathomen scheiden. Er zog aus, sie blieb bei den Kindern, dem inzwischen dreizehnjährigen Nico und der zehnjährigen Carina. So mussten die beiden ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen. «Gerade in schwierigen Zeiten sollten Kinder vorerst mal ihr Nest behalten können, wenn dies von den Umständen her möglich ist», ist die Sängerin überzeugt. Vater Conradin kam denn auch oft zu Besuch, weil das Ende der Ehe nicht auch das der Beziehung zwischen Elternteil und Kindern bedeuten sollte. «Es braucht von beiden Seiten Einfühlungsvermögen, Geduld und den Willen, dass die Kinder im Vordergrund stehen», sagt Marianne Cathomen. «Wir gingen als Paar auseinander, aber wir blieben Freunde und bleiben Eltern.»

 

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Andere beginnen beim Auseinandergehen erst recht zu streiten, weiss Karin von Flüe, die Autorin des neuen Ratgebers «Zusammen leben, zusammen wohnen» (siehe nachfolgender Buchtipp): «Selbst wenn man mit dem ehemaligen Partner nichts mehr zu tun haben will und ihm keine Rechenschaft ablegen muss − den Kindern zuliebe muss man sich auf die Elternrolle besinnen.»

Inzwischen ist mehr als ein Jahr vergangen, und Marianne Cathomen hat einen neuen Partner, den Fifa-Kommunikationschef Markus Siegler, mit dem sie auf Wohnungssuche ist. Gemeinsam mit den zwei Kindern werden sie als Patchworkfamilie zusammenleben. Die beiden Töchter von Siegler werden zwar bei dessen Exfrau wohnen, aber oft zu Besuch kommen.

Perfide Männer, eifersüchtige Frauen

In einer Patchworkfamilie ohne Trauschein hat der Partner weder Rechte noch Pflichten - nur durch Heirat wird man Stiefvater oder Stiefmutter. Markus Siegler hätte erst dann gegenüber den Kindern seiner Partnerin eine Beistandspflicht und müsste der Mutter in der Ausübung der elterlichen Sorge beistehen und sie vertreten, wenn es die Umstände erfordern würden. So regelt es das Gesetz - für einmal klipp und klar: Das Schweizerische Zivilgesetzbuch befasst sich bloss in einem einzigen Artikel mit den Pflichten von Stiefeltern.

Die Experten des Beobachter-Beratungszentrums wissen aus unzähligen Gesprächen, dass das neue Glück einer Patchworkfamilie oft von Streitereien, Eifersüchteleien und Konkurrenzdenken überschattet wird. «Die Ex wirft der neuen Lebenspartnerin häufig vor, dass sie sich in die Kindererziehung einmischt, diese wiederum hält der Kontrahentin vor, dass sie ihren Lebenspartner finanziell ausnimmt», sagt Karin von Flüe. Und die Männer seien oft keinen Deut besser, sondern perfider. Wenns schwierig wird oder es etwas zu besprechen gibt, ziehen sie sich zurück und schicken die Frauen ins Feld. Angst vor solchen Situationen hat Marianne Cathomen nicht: «Wir sind erwachsene Menschen und reden alle miteinander.» Die Exfrau ihres Partners sieht sie nicht als Konkurrenz, genauso wenig wie dieser ihren Kindern den Vater ersetzen wird: «Sie haben schliesslich bereits einen guten Vater. Aber klar ist, dass mein Partner gelegentlich Erziehungsaufgaben übernehmen wird.»

Für Cathomen ist Heiraten derzeit kein Thema: «Wir werden vorerst ohne Trauschein zusammenleben, schliesslich kennen wir uns ja erst ein Jahr.» Aufgrund der hohen Scheidungsrate sind Patchworkfamilien das Modell der Zukunft. Doch in den Gesetzbüchern kommen unverheiratete Paare mit Kindern nicht vor. Wer das Zusammenleben ohne Trauschein führen will, muss alles in einem Konkubinatsvertrag regeln (siehe nachfolgende Box «Tipps für Paare»). Ein solcher Vertrag kann dann das Gerüst einer Beziehung sein.

 

Tipps für Paare


Für Konkubinatspaare gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Umso wichtiger ist es, dass man einige Punkte selbst regelt. Es braucht dazu weder einen Notar noch einen Juristen. Papier und Kugelschreiber genügen.

 

  • Wem gehört was?
    Machen Sie ein Inventar. Listen Sie auf, was wessen Eigentum ist und welche Sachen gemeinsam gekauft wurden. Behalten Sie zusätzlich alle Kaufquittungen und Beweise, wenn Ihnen etwas geschenkt wurde. Dies erspart nicht nur unnötige Streitereien im Trennungsfall, sondern schützt den Partner auch, falls der andere gepfändet wird. Und im Todesfall ist für die Erben klar ersichtlich, wem was gehört.

  • Wer zahlt was?
    Viele Paare haben eine gemeinsame Haushaltskasse oder richten ein gemeinsames Konto ein. Klären Sie, wer wie viel bezahlt und was damit finanziert werden soll: Mietzins, Strom, Hausrat- und Haftpflichtversicherung, Kosten für Kinder, gemeinsame Ferien, Lebensmittel.

  • Wer tut was?
    Regeln Sie, ob der eine dem andern etwas für die Haushaltsführung zu bezahlen hat. Ohne klare Abmachung kann bei der Auflösung der gemeinsamen Wohnung kaum etwas gefordert werden.

  • Wer vertritt wen?
    Überlegen Sie sich, ob Sie dem Partner Spezialvollmachten (für Bank- und Postgeschäfte) oder eine Generalvollmacht ausstellen wollen.

  • Was gilt im Krankheitsfall?
    Ohne Patientenverfügung erhält der Partner im Spital keinerlei Auskünfte.

  • Was gilt, wenn der Tod Sie scheidet?
    Regeln Sie die letzten Dinge, machen Sie ein Testament und klären Sie mit der Pensions­kasse, ob das Reglement eine Begünstigung für den Partner vorsieht und was Sie schriftlich festhalten müssen.




Buchtipp


«Zusammen leben, zusammen wohnen» - neu erschienen im Beobachter-Buchverlag: Was Paare ohne Trauschein wissen müssen.

© Beobachter Ausgabe 1 vom 03. Jan 2007 - Alle Rechte vorbehalten

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