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Lebenslange Nutzniessung

Text:
  • Karin von Flüe
Ausgabe:
5/03

Mein verstorbener Vater räumte meiner Mutter testamentarisch die lebenslange Nutzniessung an seinem gesamten Vermögen ein. Zu den Vermögenswerten gehört hauptsächlich sein Haus. Verletzte Vater mit dieser Bestimmung nicht meinen Pflichtteil? Urs A.

Karin von Flüe, Fachbereich Familie:

Nein, Ihr Vater durfte Ihren gesamten Erbteil mit der Nutzniessung zugunsten der Mutter belasten. Durch seine Anordnung wurden Sie immerhin Eigentümer des Hauses. Nur können Sie damit nichts anfangen, solange die Mutter lebt. Zwar könnten Sie das Haus zum Verkauf ausschreiben. Doch Sie würden kaum einen Käufer finden. Denn wer will schon ein Haus, das er nicht nutzen kann? Durch das Testament hat Ihre Mutter das exklusive Nutzungsrecht. Sie kann also allein oder mit einem Partner im Haus wohnen.

Sie kann es aber auch vermieten und den Mietzins einnehmen – nur verkaufen darf sie es nicht. Immerhin trägt sie bis zu ihrem Tod die Kosten für den gewöhnlichen Unterhalt des Hauses, die Hypothekarzinsen, die Steuern und Abgaben.

© Beobachter Ausgabe 5 vom 07. Mär 2003 - Alle Rechte vorbehalten

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