Mediation
Reden statt streiten
Wir wollen beide die Scheidung. Doch mein Mann besteht auf dem gemeinsamen Sorgerecht für unsere Tochter. Das passt mir aber nicht. Ich habe gehört, dass eine Mediation uns helfen könnte. Was ist das eigentlich? Vreni M.

(Bild: BilderBox)
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Mediation ist ein aussergerichtliches Konfliktlösungsverfahren, das von einem oder auch zwei unparteiischen Mediator(en) geleitet wird. Ziel ist es, dass die Parteien eine für alle Beteiligten tragfähige Lösung finden. Der Mediator macht allerdings keine Lösungsvorschläge. Er sorgt primär für ein strukturiertes Verfahren und unterstützt die Parteien bei der Suche nach Lösungen. Das Verfahren läuft in der Regel in fünf Phasen ab:
- Es werden Ziele festgelegt, etwa der Abschluss einer tragfähigen Scheidungskonvention, und Spielregeln vereinbart (keine Beschimpfungen, sich gegenseitig ausreden lassen);
- Konfliktpunkte sammeln und gewichten;
- Konfliktpunkte bearbeiten;
- Lösungsmöglichkeiten suchen;
- Aushandeln und Festhalten der für alle Beteiligten besten Lösung.
Im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren, wo nur rechtliche Aspekte eine Rolle spielen, ist die Mediation offen für alle Hintergründe und Aspekte des Konflikts. Beide Seiten erhalten Raum, die Motive und Interessen hinter ihren Standpunkten zu ergründen und auch offen auf den Tisch zu legen.
In Ihrem Fall wäre zum Beispiel zu klären, weshalb Sie negativ auf den Wunsch Ihres Mannes nach dem gemeinsamen Sorgerecht reagieren. Und was erhofft sich denn Ihr Mann vom gemeinsamen Sorgerecht? Liegen die Hintergründe der Konfliktpunkte für beide sichtbar auf dem Tisch, haben beide die Chance, ihre Standpunkte neu zu bewerten, Gemeinsamkeiten zu entdecken und eine Lösung zu finden.
Auch Gefühle wie Angst, Enttäuschung oder Wut sollen Raum erhalten, ohne dass dabei das Verfahren blockiert wird. Zeichnen sich Lösungen ab, wird oft noch eine getrennte Beratung bei Anwälten zu den rechtlichen Aspekten empfohlen.
Buchtipp
Esther Haas, Toni Wirz: «Mediation»; Beobachter-Buchverlag, 2003, Fr. 19.80
© Beobachter Ausgabe 16 vom 05. Aug 2004 - Alle Rechte vorbehalten











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