Im weltlichen Recht ist die Patenschaft nicht geregelt. Sie hat deshalb zivilrechtlich keinerlei Konsequenzen. Ein Götti kann, hat man sich zerstritten oder keinen Kontakt mehr, ausgewechselt werden.

Es ist in der heutigen Zeit oft so, dass ein aus dem Freundeskreis gewählter Pate dazu beiträgt, das Leben der Familie vor Isolierung zu bewahren. Erlaubt das Verhalten des Göttis dies nicht mehr oder läuft es sogar der ursprünglichen Absicht der Eltern zuwider, ist es besser, ihn auszuwechseln.

Im Kirchenrecht gelten aber besondere Regeln: Der Pate hat die Pflicht mitzuhelfen, dass das getaufte Kind seinen Glauben kennt und ihn auch leben kann. Es ist deshalb oft Voraussetzung für die Patenschaft, dass der Pate Mitglied der Kirche ist. Nähere Auskunft dazu kann Ihnen Ihr Pfarrer geben.

Eine kirchliche Patenschaft kann im Taufschein nicht geändert werden, auch nicht wenn der Pate aus der Kirche austritt. Sie können aber beantragen, dass ein Zusatz zum Taufschein erstellt wird, in dem erklärt wird, wer zukünftig die Aufgaben der Patenschaft übernimmt.