Scheidung: Zankapfel Kind
Seit drei Jahren erlaubt die Schweiz das gemeinsame Sorgerecht für Scheidungs- und Trennungskinder. Doch sie haben nur wenig davon: Sie bleiben weiterhin Spielball der Eltern, Gerichte und Behörden.

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Christian Gut ist Informatikingenieur, Mathematiker und Experte in Scheidungsrecht. Ende 1990 sah er seinen Sohn, damals dreijährig, zum letzten Mal. Seither kämpft er auf allen Ebenen darum, ihn wieder in die Arme schliessen zu können. Gut demonstrierte vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Menschenrechtsverletzungen durch Familienbehörden und sagt zum revidierten Scheidungsrecht: «Es missachtet krass die Bedürfnisse der Kinder.»
Letztes Jahr sind in der Schweiz 72000 Babys zur Welt gekommen, in Liebe gezeugt, begleitet vom Wunsch, dass sie in Geborgenheit aufwachsen. Doch jedes dritte wird die Trennung oder Scheidung seiner Eltern erleben, bevor es mündig ist.
«Die Rechtspraxis muss endlich der Realität angepasst werden», fordert Gut. Kernpunkt seiner Kritik ist, was der damalige Justizminister Arnold Koller und die Mehrheit des Parlaments als grossen Fortschritt gelobt hatten: Seit dem 1. Januar 2000 können Eltern nach der Scheidung die gemeinsame Sorge beibehalten. Zudem haben Unverheiratete die Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen.
Mutter diktiert Bedingungen
Zwar bringen diese Neuerungen tatsächlich eine Erleichterung; rund ein Viertel der betroffenen Kinder profitiert heute davon (siehe Beobachter Nr. 23/2001). Doch bei genauer Betrachtung zeigt sich, dass das revidierte Gesetz weit weniger fortschrittlich ist als von den Förderern dargestellt: Das gemeinsame Sorgerecht wird nur auf Antrag beider Elternteile gewährt ein Kompromiss von Bundesrat und Parlament, der klar zu Lasten der Kinder geht.
Denn im Scheidungsalltag, wo das Sorgerecht in neun von zehn Fällen an die Mutter geht, bedeutet dieser Kompromiss: Sie bleibt die Schlüsselperson, die die Bedingungen diktiert und ein Nein zur gemeinsamen Sorge nicht einmal begründen muss. Damit aber werden das klassische Rollendenken wie auch die Streitkultur zementiert, die das schweizerische Schei-dungsrecht seit Jahrzehnten prägen statt um Schuld geht es jetzt um die Kinder.
Frankreich, Schweden oder Deutschland dagegen gehen den kinderfreundlichen Weg: Die gemeinsame Sorge nach der Scheidung ist seit Jahren die Regel. In Deutschland zum Beispiel behalten sie die Eltern in drei von vier Fällen; in Frankreich ist sie selbst bei der Trennung von unverheirateten Eltern die Regel.
Dies entspricht weit eher dem Wohl der Kinder als der schweizerische Scheidungsalltag. Denn vier von fünf Kindern wollen nach einer Trennung oder Scheidung weiterhin mit beiden Elternteilen Kontakt pflegen, hat der Jugendpsychiater Wilhelm Felder von der Universität Bern in seinen Studien ermittelt. «Kinder gehen davon aus, dass sie ein Produkt der Liebe sind», sagt der Pädagoge Heinrich Nufer, Leiter des Marie-Meierhofer-Instituts für das Kind. «Deshalb fühlen sich viele mitschuldig, wenn die elterliche Gemeinschaft zerbricht. Gleichzeitig sehen sie ihre Existenzberechtigung in Frage gestellt.»
Grosse Belastung fürs Kind
Immerhin: Drei von vier Scheidungskindern haben gute Aussichten, ein normales, erfülltes Leben zu führen. Remo Largo, Professor für Kinderheilkunde, hat sein neustes Buch sogar «Glückliche Scheidungskinder» betitelt. Anderseits zeigen die Betroffenen doppelt so häufig Verhaltensauffälligkeiten wie Stottern, Bettnässen oder Aggressionen als Kinder, die mit beiden Elternteilen zusammenleben.
Bei einer Trennung erleben die Kinder vor allem die Konflikte zwischen den Eltern als Belastung: «Der einzige Stress für ein Kind, der schlimmer ist als zwei streitende Eltern, sind zwei geschiedene streitende Eltern», schreibt die amerikanische Scheidungsforscherin Mavis Hetherington. Und Heinrich Nufer doppelt nach: «Viele Eltern denken in Krisenzeiten zu wenig an ihre Kinder und stürzen sie in Loyalitätskonflikte.» Statt das Kindeswohl ins Zentrum zu stellen, wird versucht, die eigenen Interessen durchzusetzen.
«Anfragen zu Alimenten und zum Besuchsrecht machen noch immer den grössten Teil aus», sagt Cornelia Döbeli, Juristin im Beobachter-Beratungszentrum. «Das gemeinsame Sorgerecht hingegen ist selten Gegenstand einer Beratung.»
Die Regelung der Besuchszeiten ist das eigentliche Faustpfand der Mutter; kein Richter würde ihr das Sorgerecht entziehen, weil sie sich nicht an die Abmachungen hält. Auch wird das Sorgerecht, ist es einmal ausgesprochen, kaum mehr überprüft. Zudem kann der sorgeberechtigte Elternteil ohne Einverständnis des andern seinen Wohnort wechseln.
Christian Gut, der seit über zwölf Jahren von seinem Sohn abgeschnitten ist, sieht in dieser Praxis die Gleichstellung von Mann und Frau verletzt, wie sie die Bundesverfassung verlangt: «Es darf nicht sein, dass die Mutter die Möglichkeit hat, den Vater von der Erziehung auszuschliessen.» In Frankreich zum Beispiel haben Väter die Möglichkeit, die Alimente zu kürzen, wenn die Mutter sich nicht an die vereinbarten Besuchszeiten hält.
Wie wichtig das gemeinsame Sorgerecht für das Wohl der Kinder ist, zeigen Untersuchungen aus Deutschland und den USA: Nur ein Jahr nach der Scheidung hat jeder zweite Vater praktisch keinen Kontakt mehr mit seinen Kindern, wenn das Sorgerecht allein der Mutter zugeteilt ist sei es aus Desinteresse, sei es, weil ihn die Mutter bei den Kindern anschwärzt. Dabei ist heute anerkannt, dass sich Väter ebenso gut für Pflege, Betreuung und Erziehung eignen wie Mütter.
Feindselige Kontakte schaden
In Deutschland ist das gemeinsame Sorgerecht seit fünf Jahren die Regel. Die Gerichte brauchen lediglich einzugreifen, wenn sich ein Elternteil dagegenstellt und sie wagen sogar, den Antrag abzulehnen und die Eltern zur gemeinsamen Sorge zu verpflichten. In seiner Begleitstudie kommt Rechtsprofessor Roland Proksch zu folgenden Schlüssen:
- Kinder von Eltern, die nach ihrer Trennung oder Scheidung die elterliche Verantwortung kooperativ gestalten, haben am wenigsten Probleme, Trennungs- und Scheidungsfolgen gut zu bewältigen. Dagegen werden Kinder eher psychosozial auffällig, wenn die Eltern keine oder nur feindselige Kontakte haben.
- Zwei von drei Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht regeln persönliche Streitigkeiten einvernehmlich. Bei Eltern mit alleinigem Sorgerecht sind es nur halb so viele.
- Acht von zehn Müttern mit gemeinsamer Sorge erklärten, dass der Kindesunterhalt regelmässig bezahlt werde. Bei den Alleinsorgeberechtigten waren es nur sechs von zehn.
Laut Proksch ist die gemeinsame Sorge besser als die alleinige, weil sie das Kindeswohl fördert, die Eltern zu eigenständigen Regelungen motiviert, die Konflikte zwischen Vater und Mutter reduziert und dazu beiträgt, dass der finanzielle Unterhalt zufriedenstellend geregelt wird.
Diese Erkenntnisse kontrastieren scharf mit der behördlichen Haltung in der Schweiz: Kurz vor Inkrafttreten des neuen Scheidungsrechts warnte das Bundesamt für Justiz die Gerichte davor, das gemeinsame Sorgerecht «allzu häufig» auszusprechen. Dabei wäre es auch volkswirtschaftlich weit sinnvoller als das alleinige. Wenn die Erwerbs- und Betreuungsarbeiten geteilt werden, sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass Fürsorgegeld beansprucht werden muss. Ausserdem wird die finanzielle Abhängigkeit der Expartner gemildert. Anderseits findet jede zweite Scheidung, die das Sorgerecht nur einem Elternteil zuspricht, beim Fürsorgeamt eine Fortsetzung; Alleinerziehende machen unter den Working Poor den grössten Anteil aus.
Die Warnung des Bundesamts sollte wohl eher kaschieren, dass das Parlament es schlicht verpasst hatte, begleitende Massnahmen festzuschreiben: Plötzlich sollten Richter und Richterinnen zehnjährige Kinder anhören, ohne dafür ausgebildet zu sein. Oder Mitglieder von Vormundschaftsbehörden die meisten von ihnen Laien sollten unverheiratete Eltern anleiten, eine Betreuungsvereinbarung auszuarbeiten und Unterhaltszahlungen zu berechnen. Weder gab es Richtlinien, woran sich das Wohl des Kindes bemisst, noch Vorgaben, wie hoch der Betreuungsanteil des Vaters sein muss, damit eine gemeinsame Sorge gerechtfertigt ist.
Willkürliche Praxis
Entsprechend willkürlich ist heute die Praxis. Die einen Gerichte verlangen zum Beispiel, dass die Eltern möglichst in der Nähe voneinander leben, für andere ist die Distanz kein Thema. Ausserdem ändert sich die Praxis laufend. «Vor drei Jahren war ich der Meinung, die gemeinsame Sorge funktioniere nur, wenn die geschiedenen Eltern zu je 50 Prozent arbeiten und in der gleichen Strasse wohnen. Heute genügt es mir zu sehen, dass ein trennungs- oder scheidungswilliges Paar kooperieren kann», beschreibt der Zürcher Bezirksrichter Urs Gloor seinen Stimmungswandel (siehe Artikel zum Thema: «Sorgerecht: So sind die Kinder eine Sorge los»).
Besonders schwer tun sich Gerichte damit, auf die Bedürfnisse der Kinder einzugehen. Zwar müssen diese angehört werden, doch viele Richter und Richterinnen sind damit überfordert sie machen aus Kindern Zeugen. «Zahlreiche Anhörungen gipfeln darin, dass das Kind entscheiden soll, zu welchem Elternteil es gehen möchte», kritisiert Peter Balscheit, bis vor einem Jahr Präsident der Bezirksgerichte Sissach und Gelterkinden.
Balscheit hatte es 1986 erstmals gewagt, das gemeinsame Sorgerecht auszusprechen, und löste damit einen eigentlichen Scheidungstourismus aus. Würde er es heute wagen, das gemeinsame Sorgerecht gegen den Willen eines Elternteils auszusprechen? «Nein, dazu fehlt im Gesetz der Spielraum.» Stattdessen wünscht er sich eine neuerliche Revision, die das gemeinsame Sorgerecht zur Regel macht, «doch in den nächsten zehn Jahren wird dies nicht geschehen».
Immerhin: Vielerorts wurde erkannt, wie dringend der Handlungsbedarf ist. Im Kanton St. Gallen zum Beispiel werden die Richterinnen und Richter von Psychologinnen darin geschult, wie man mit Kindern spricht. Und im Kanton Zürich bietet das Marie-Meierhofer-Institut für das Kind Mitgliedern von Vormundschaftsbehörden Ausbildungskurse an. Am weitesten fortgeschritten ist die Professionalisierung in der Westschweiz und im Tessin: In jenen Kantonen wurde vieles bereits verwirklicht, was mit der Revision des Vormundschaftsrechts dereinst auch in der Deutschschweiz gelten soll.
Gefordert sind aber vor allem die Eltern. «Wie auch immer das Sorgerecht ausgestaltet ist: Kein Gesetz kann zerrüttete Beziehungen kitten und das Kindeswohl garantieren», warnt Peter Balscheit vor unrealistischen Erwartungen. Hingegen könnten Eltern die Trennung oder Scheidung frühzeitig thematisieren, wie es Familienberater Peter Angst vorschlägt: Am Tag der Geburt eines Kindes sollen sie eine Absichtserklärung für den Ernstfall aufsetzen, die das Wohl des Kindes wirklich ins Zentrum stellt. Darin kann es dann heissen: «Mir zuliebe werden Vater und Mutter weiterhin einen elterlichen Kontakt pflegen, damit ich nicht als Briefträger, Informant oder gar als Erpressungspfand eingesetzt werde.»
Vollkommen abwegig? Jede zweite Ehe, die heute geschlossen wird, endet mit der Scheidung.
© Beobachter Ausgabe 5 vom 07. Mär 2003 - Alle Rechte vorbehalten











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