Scheidung
Geld zurück bei Scheidung?
Als mein Mann nicht erwerbstätig war, habe ich unsere Ferien von meiner Erbschaft bezahlt. Nun stehen wir vor der Scheidung. Kann ich mein Geld zurückverlangen? Linda S.
Die Voraussetzungen für eine Entschädigung sind sehr streng: Sie müssen bedeutend mehr an die gemeinsamen Lebenskosten beigetragen haben, als Sie gesetzlich aufgrund der ehelichen Beistandspflicht oder aufgrund Ihrer individuellen Vereinbarung verpflichtet gewesen wären. Ihre ausserordentliche Zahlung muss also deutlich über Ihrem gewöhnlichen Beitrag gelegen haben. Die Höhe des Ausgleichs richtet sich dann nach den finanziellen Verhältnissen, die bei Verlangen der Rückzahlung vorherrschen. Steht Ihr Mann heute finanziell schlechter da, fällt der Ausgleich geringer aus als Ihre Ferienausgaben. Ein Gericht könnte je nach Situation sogar ganz von einem Ausgleich absehen. Beruht das ausserordentliche Engagement des einen Ehegatten hingegen auf einem Gesellschafts-, Arbeits- oder Darlehensvertrag, richtet sich die Entschädigung nach dem entsprechenden Vertrag.
© Beobachter Ausgabe 22 vom 28. Okt 2004 - Alle Rechte vorbehalten












Jugendsexualität
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