Sterben

Wie ist das mit der Erbfolge?

Text:
  • Cornelia Döbeli
Ausgabe:
7/08

Frage: Mein Vater und sein Bruder - beide krank - werden im Testament ihres ledigen und kinderlosen 85-jährigen Onkels zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt. Wer erbt, wenn einer der beiden vor dem Onkel stirbt?

Stirbt eine in einem Testament eingesetzte Person vor dem Erblasser, geht ihr Erbanteil grundsätzlich an die gesetzlichen Erben des Erblassers. Nur wenn der Erblasser in seinem Testament bestimmt hat, wer erben soll, falls ein eingesetzter Erbe vor ihm stirbt, gilt nicht die gesetzliche Erbfolge, sondern diese Ersatzverfügung. Denkbar ist auch, dass die Auslegung des Testaments ergibt, dass der frei werdende Teil nicht allen gesetzlichen Erben des Erblassers zukommen soll. Dafür müssten aber im Testament entsprechende Anhaltspunkte vorhanden sein - etwa die Bestimmung, dass ein bestimmter gesetzlicher Erbe ausdrücklich von jeglicher Erbfolge ausgeschlossen sein soll. Unbenommen bleibt es dem Erblasser schliesslich immer, wenn er vom Tod eines eingesetzten Erben erfährt, eine neue Verfügung zu treffen über den betreffenden Erbanteil.

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© Beobachter Ausgabe 7 vom 02. Apr 2008 - Alle Rechte vorbehalten

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