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Testament

Wie erneuern?

Text:
  • Alexandra Gavriilidis
Ausgabe:
15/04

Ich habe vor ein paar Jahren beim Notar ein Testament erstellt. Jetzt will ich es aufheben und ein neues Testament schreiben. Muss ich dafür wieder zum Notar? Dominique g.

Nein. Das öffentliche Testament, welches der Notar für Sie aufgesetzt hat, müssen Sie nicht beim Notar aufheben. Sie können Ihr bisheriges Testament auch mit einem selbst verfassten handschriftlichen Testament widerrufen. Dieses muss von A bis Z mit Unterschrift und Datum von Hand geschrieben sein. Im handschriftlichen Testament muss klar werden, dass Sie das alte widerrufen und nicht bloss ergänzen wollen. Denn von Gesetzes wegen hebt ein späteres Testament das frühere nur auf, wenn das spätere ohne Zweifel keine Ergänzung des früheren Testaments darstellt. Schreiben Sie zum Beispiel: «Ich widerrufe hiermit mein öffentliches, in Winterthur am 3. Oktober 1998 auf dem Notariat verfasstes Testament vollständig und verfüge Folgendes: …» Teilen Sie Ihrem Notar mit, dass Sie das Testament widerrufen haben, und fragen Sie, ob er eine Kopie Ihres neuen Testaments zu seinen Akten wünscht.

© Beobachter Ausgabe 15 vom 22. Jul 2004 - Alle Rechte vorbehalten

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