Wissenstest
Was wissen Sie über die Ehe ohne Trauschein?
Eheleute haben Rechte und Pflichten, die gesetzlich geregelt sind. Und was haben Paare, die ohne Trauschein zusammenleben? Ist das Konkubinat vor dem Gesetz mehr als nur eine Wohngemeinschaft?
1. Wo ist das Konkubinat geregelt?
- Im Zivilgesetzbuch.
- Im neuen Partnerschaftsgesetz.
- Das Konkubinat ist in keinem Gesetz geregelt.
2. Das Konkubinat war nicht immer legal. Wann wurde diese Form des Zusammenlebens in der ganzen Schweiz erlaubt?
- Im Jahr 1988 anlässlich der Revision des Eherechts.
- Im Jahr 1995 hob das Wallis als letzter Kanton das Konkubinatsverbot auf.
- Im Jahr 1971 zusammen mit der Einführung des Frauenstimmrechts auf Bundesebene.
3. Welchen Nachnamen erhält das Kind eines Konkubinatspaars?
- Das Kind trägt den Namen der Mutter.
- Es erhält beide Namen, die mit Bindestrich verbunden werden.
- Können sich die Eltern nicht für einen Namen entscheiden, erhält das Kind automatisch den der Mutter.
4. Wie hoch ist der gesetzliche Erbteil überlebender Konkubinatspartner?
- Der garantierte Erbanspruch beträgt die Hälfte des Nachlasses.
- Der überlebende Konkubinatspartner hat keinen gesetzlichen Erbanspruch.
- Nur wenn der Verstorbene kinderlos war, erbt der Konkubinatspartner. Er erhält drei Viertel des Nachlasses.
5. Wann erhält der wirtschaftlich schwächere Partner nach der Trennung Alimente?
- Wenn und solange seine Erwerbsfähigkeit zu mindestens 30 Prozent eingeschränkt ist, weil er noch die gemeinsamen Kinder betreuen muss.
- Eine Zahlungspflicht besteht nur, wenn das Paar einen Konkubinatsvertrag abgeschlossen hat.
- Alimente sind zu leisten, wenn die wirtschaftlich schwächere Person sonst auf Sozialhilfe angewiesen wäre.
6. Wann gilt der Konkubinatsvater auch rechtlich als Vater seines Kindes?
- Die rechtliche Vaterschaft entsteht mit der Geburt, wenn die Eltern zuvor mindestens zehn Monate im gleichen Haushalt gelebt haben.
- Sobald ein Vaterschaftstest bei einem Schweizer Institut für Rechtsmedizin die Vaterschaft nachweist.
- Wenn der Vater sein Kind bei einem Zivilstandsamt anerkannt hat.
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© Beobachter Ausgabe 16 vom 31. Jul 2007 - Alle Rechte vorbehalten








Liebeslust
Das Geheimnis des siebten Himmels.