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Todesfall

Wer bezahlt Grabschmuck?

Text:
  • Nicole Bisig
Ausgabe:
20/06

Frage: Mein Vater ist gestorben. Mein Bruder will, dass ein Gärtner während 25 Jahren das Grab viermal jährlich frisch bepflanzt. Ich finde eine solch luxuriöse Bepflanzung unnötig. Darf er sie trotzdem aus dem Nachlass finanzieren?

Hat Ihr Vater im Testament oder im Erbvertrag festgehalten, dass er eine solche Bepflanzung seines Grabes wünscht, ist seinem Willen zu entsprechen, und die Kosten dafür sind aus dem Nachlass zu bezahlen. Hat er aber nichts dergleichen gewünscht, müssen sich alle Erben über eine solche jahrelange Grabbepflanzung einig sein, damit diese aus dem Nachlass finanziert werden kann. Können sich die Erben nicht einigen, darf nur eine im ortsüblichen Rahmen liegende Bepflanzung aus dem Nachlass finanziert werden. Möchte Ihr Bruder jedoch eine umfangreichere Blumenpracht, muss er für die zusätzlichen Kosten selber aufkommen. Bei der Wahl der Bepflanzung ist meines Erachtens auch den Gepflogenheiten der Familie Rechnung zu tragen. Zudem sollten die Auslagen in einem Verhältnis zur Grösse des Nachlasses stehen.

© Beobachter Ausgabe 20 vom 27. Sep 2006 - Alle Rechte vorbehalten

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