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Trennung

Ist Scheidung möglich?

Text:
  • Cornelia Döbeli
Ausgabe:
17/04

Ich lebe seit gut zwei Jahren von meiner Frau getrennt – allerdings nicht offiziell. Ich will mich nun so schnell wie möglich scheiden lassen. Meine Frau ist jedoch gegen eine Scheidung. Was kann ich tun? Marcel F.

Sie können – auch wenn Ihre Frau gegen eine Scheidung ist – je nach Kanton direkt beim zuständigen Gericht oder beim Friedensrichter eine Scheidungsklage einreichen. Bestreitet Ihre Frau, dass Sie zwei Jahre getrennt leben, müssen Sie das Gegenteil beweisen. Einfach ist der Nachweis, wenn Sie in einer Trennungsvereinbarung festgehalten haben, zu welchem Zeitpunkt Sie den gemeinsamen Haushalt aufgelöst haben. Als Beweismittel kommen aber auch ein Mietvertrag über eine eigene Wohnung, das Ab- und Anmelden am alten respektive neuen Wohnort oder Zeugen, die die Dauer des Getrenntlebens bestätigen, in Frage. Können Sie das Gericht damit jedoch nicht davon überzeugen, dass die zweijährige Trennungsfrist abgelaufen ist, muss es Ihre Klage abweisen.

© Beobachter Ausgabe 17 vom 19. Aug 2004 - Alle Rechte vorbehalten

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