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Unterhaltskosten

Lehrlingslohn für Eltern?

Text:
  • Karin von Flüe
Ausgabe:
22/05

Meine Eltern behaupten, dass ich von meinen 650 Franken Lehrlingslohn zu Hause etwas abgeben müsse. Stimmt das? Meine Eltern müssen doch für mich aufkommen, solange ich in Ausbildung bin! Patrice O.

Beides stimmt. Die Eltern sind verpflichtet, für ihre unmündigen oder noch in Ausbildung stehenden Kinder aufzukommen. Das heisst aber nicht, dass Sie nun Ihren gesamten Lehrlingslohn als Taschengeld behalten dürfen. Die Eltern können verlangen, dass Sie einen angemessenen Beitrag an Ihre Unterhaltskosten bestreiten. Am besten stellen Sie mit den Eltern zusammen Ihr monatliches Ausgabenbudget inklusive Taschengeld auf. Regeln Sie, welche Posten die Eltern übernehmen und welche Rechnungen Sie selber aus Ihrem Lohn bezahlen, zum Beispiel das Bahnabo oder die Krankenkassenprämie. Bei der Budgetberatung Schweiz können Sie für Fr. 4.50 das Merkblatt «Einteilung des Lehrlingslohnes» bestellen; Telefon 062 849 42 45 oder www.budgetberatung.ch.

© Beobachter Ausgabe 22 vom 27. Okt 2005 - Alle Rechte vorbehalten

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