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Volljährig

Wohin fliessen jetzt die Alimente?

Text:
  • Karin von Flüe
Ausgabe:
9/07

Frage: Mein Exmann muss für unsere soeben 18 Jahre alt gewordene Tochter Alimente bezahlen, bis sie ihre Lehre abgeschlossen hat. Nun will er ihr die Alimente direkt auf ihr Konto überweisen. Ist das zulässig?

Ja. Ihr Exmann musste die Kinderalimente nur bis zum 18. Geburtstag Ihrer Tochter zwingend an Sie überweisen. Nur so lange hatten Sie die elterliche Sorge und damit das Recht, das Einkommen Ihres Kindes zu verwalten. Neu muss Ihre Tochter dem Vater mitteilen, ob das Geld weiterhin auf Ihr Konto fliessen soll oder auf ihr eigenes. Letzteres hiesse nicht, dass Ihre Tochter die Alimente ganz als Taschengeld behalten kann, solange sie mit Ihnen zusammenwohnt. Sie dürfen einen angemessenen Beitrag an die Haushaltskosten verlangen. Sinnvoll ist es, wenn Sie beide ein Budget erstellen und abmachen, welche Rechnungen die Tochter von den Alimenten und dem Lehrlingslohn bezahlt, was sie für die Haushaltskosten abgibt und welcher Betrag ihr zur freien Verfügung bleibt.

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© Beobachter Ausgabe 9 vom 25. Apr 2007 - Alle Rechte vorbehalten

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