Wohnen
Eigentum und Sozialhilfe
Ich besitze eine Eigentumswohnung und bin arbeitslos. Leider werde ich bald ausgesteuert. Falls ich Sozialhilfe beantragen muss, kann das Sozialamt dann von mir verlangen, dass ich meine Wohnung verkaufen soll?
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Ja. Als Eigentümer einer Liegenschaft sollen Sie nicht besser gestellt werden als Personen mit Barvermögen oder Wertschriften. Nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) besteht kein Anspruch darauf, Grundeigentum zu behalten. Im Einzelfall kann das Sozialamt aber von diesem Grundsatz absehen, wenn die Liegenschaft von Ihnen selbst bewohnt wird. Denkbar ist dies auch, wenn Sie voraussichtlich nur kurzfristig oder in relativ geringem Umfang unterstützt werden oder wenn bei einem Verkauf der Wohnung der Wertverlust unverhältnismässig hoch ist. Allerdings wird das Sozialamt prüfen, ob mit Ihnen nicht eine Rückerstattungsverpflichtung mit Grundpfandsicherung vereinbart wird, die dann fällig wird, wenn Sie die Wohnung verkaufen oder wenn Sie sterben.
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© Beobachter Ausgabe 25 vom 08. Dez 2005 - Alle Rechte vorbehalten











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